Whatsapp-AGB: Verwirrung um Nutzungsrechte

Darf Whatsapp mit unseren Unterhaltungen werben? Räumt sich die Firma die Nutzungrechte an unserer Kommunikation ein? In den englischen AGB steht sowas – oder vielleicht doch nicht?

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Der beliebte Messenger Whatsapp sorgt mit einigen Klauseln seiner Geschäftsbedingungen für Verwirrung. Das Handelsblatt wies darauf hin, dass sich das US-Unternehmen in den nur auf Englisch vorliegenden Geschäftsbedingungen weitreichende Nutzungsrechte an Texten und Bildern der Nutzer einräumt. Focus online spricht sogar von "Digitaler Enteignung".

Stein des Anstoßes ist Abschnitt 5B der "Terms of Service" von Whatsapp: Darin räumt sich das Unternehmen das Recht ein, Texte und Bilder weltweit und kostenfrei nutzen zu können – und zwar auch in veränderter Form und etwa zu Werbezwecken. Whatsapp kann diese Rechte auch an Dritte – zum Beispiel eine Werbeagentur – weitergeben. Wörtlich heißt es in den Nutzungsbedingungen:

However, by submitting the Status Submissions to WhatsApp, you hereby grant WhatsApp a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Status Submissions in connection with the WhatsApp Service and WhatsApp's (and its successor's) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the WhatsApp Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels.

Grundsätzlich braucht Whatsapp Nutzungsrechte, um Bilder und Texte der Nutzer (also der Urheber) über seinen Dienst verbreiten zu können. Dass dies auch für veränderte Werke und zu Werbezwecken gelten soll, scheint allerdings überzogen. Will Whatsapp also mit unseren Bild- und Textnachrichten werben? Wahrscheinlich nicht. Denn der Schlüsselbegriff hier dürfte "Status Submissions" sein, wie der Journalist Andreas Rickmann hervorhebt.

Abschnitt 5 der Nutzungsbedingungen bezieht sich auf "Status Submissions", die als Status-Text (Standardeinstellung: "Hey there, I'm using Whatsapp"), Profilbild, andere in diesem Zusammenhang von Nutzern übermittelte Inhalte und der "zuletzt online"-Status im Chatfenster definiert werden. Nur für solche öffentlich sichtbaren Elemente gelten die weitreichende Nutzungsrechte, die sich Whatsapp mit den Geschäftsbedingungen vorbehält. – und nicht für private Nachrichten und Bilder.

Siehe dazu auch: