Telekom darf keine weiteren Kundenschreiben über Aufhebung des ISDN-Vertrags verschicken

Kunden sei durch ein Schreiben der Telekom suggeriert worden, mit der geplanten Aufhebung des ISDN-Vertrags falle der gesamte Telefonanschluss weg. Daher ging Tele2 vor Gericht und erwirkte eine einstweilige Verfügung.

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  • dpa

Der Deutschen Telekom ist es per einstweiliger Verfügung untersagt worden, ihren Kunden Schreiben über die angebliche Aufhebung ihres ISDN-Anschlusses zu schicken. Der Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter Tele2 erwirkte am Landgericht Münster eine entsprechende Unterlassungsverfügung, wonach die Telekom keine weiteren Briefe dieses Inhalts versenden darf. Ein Gerichtssprecher bestätigte die Eilentscheidung vom 14. Mai, konnte aber zum genauen Inhalt keine Angaben machen. Laut Tele2 wird den Telekom-Kunden in dem Brief suggeriert, mit der geplanten Aufhebung des ISDN-Vertrags falle der gesamte Telefonanschluss weg. Zugleich werde ein umfangreicheres Paket mit weitergehenden Leistungen wie DSL angeboten.

Dies sei "Irreführung" der Kunden. Tele2 reagierte mit dem juristischen Schritt auf Anrufe eigener Kunden, die ihren Anschluss zwar bei der Telekom haben, aber Zusatzleistungen wie DSL oder eine Flatrate über Tele2 beziehen.

Bei der Telekom in Bonn hieß es gestern dazu, als Alternative zu den auslaufenden Altverträgen werde den Kunden ein neuer, kaum teurerer Vertrag angeboten. Von einer Aufhebung des Anschlusses sei hingegen keine Rede. Laut Telekom ist ein ähnliches Verfahren auch am Landgericht Bonn anhängig. Wie der Gerichtssprecher in Münster weiter sagte, ist noch offen, ob es in dem Fall zu einer mündlichen Verhandlung und damit auch zu einer genaueren inhaltlichen Bewertung kommt – "dafür müsste die Telekom zunächst Widerspruch gegen die Verfügung einlegen". (dpa) / (anw)