EU-Bürgerbeauftragte rügt Untätigkeit der EU-Kommission beim Datenschutz

Die EU-Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly kritisiert die Haltung der EU-Kommission zur "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung" einzelner Provider, zur Umsetzung europäischer Cookie-Vorgaben und zum E-Mail-Marketing.

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Die EU-Kommission ist einer Beschwerde eines Bürgers wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation nicht ernsthaft genug nachgegangen. Deshalb hat die EU-Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly die Kommission gerügt. In einem heise online vorliegenden Schreiben fordert die Ombudsfrau die Kommission auf, entweder weiter zu untersuchen, ob Vorgaben mangelhaft adaptiert wurden, oder dem Beschwerdeführer hinreichend zu erläutern, wieso sie kein weiteres Handeln für angebracht halte.

Emily O'Reilly

(Bild: ombudsman.europa.eu )

In der sich seit Jahren hinziehenden Auseinandersetzung hatte der Jurist Patrick Breyer zunächst bei der Kommission vorgebracht, dass die Bundesregierung unter Verweis auf die Abwehr möglicher Sicherheitsstörungen eine siebentätige Speicherung von Verbindungsdaten einschließlich IP-Adressen durch hiesige Provider zulässt. Als Rechtsgrundlage für diese Praxis dient Paragraf 100 Telekommunikationsgesetz (TKG). Die Kommission erklärte diese Bestimmung für rechtskonform, da sie auf dem Erforderlichkeitsprinzip basiere.

Die Bürgerbeauftragte, an die sich Breyer wandte, zeigt sich "erstaunt" über die Meinung der Kommission, dass die erlaubte zeitweilige Datenaufbewahrung nicht in Grundrechte eingreife. Der Europäische Gerichtshof habe gerade das Gegenteil erklärt. Insgesamt seien die Ausführungen der Kommission zu diesem Aspekt "nicht wirklich überzeugend".

Breyer hatte weiter moniert, dass Deutschland die Cookie-Bestimmungen in der "E-Privacy-Richtlinie" nicht hinreichend umgesetzt habe. In der Begründung zu der Direktive heißt es, dass Informationen über den Einsatz der Cookies und zum Recht, diese abzulehnen, so benutzerfreundlich wie möglich gestaltet werden sollten. Die Kommission verließ sich hier auf einen Hinweis der Bundesregierung, dass die hiesigen Datenschutzregeln dies ausreichend berücksichtigten. O'Reilly vermisst nun einen Verweis der Kommission auf eine spezifische Rechtsgrundlage, in der die EU-Prinzipien berücksichtigt sein könnten.

Der letzte Teil der Beschwerde bezieht sich darauf, dass es Telekommunikationsanbietern hierzulande erlaubt, E-Mail-Marketing zu betreiben. Breyer moniert hier, dass unter anderem im TKG die EU-Bestimmung nicht umgesetzt sei, dass "Kunden klar und deutlich die Möglichkeit erhalten müssen", eine Kommunikation für Werbezwecke gebührenfrei und problemlos abzulehnen. Die EU-Kommission verweist auf eine Regelung im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, obwohl die Bundesnetzagentur das TKG für einschlägig hält.

Die Bürgerbeauftragte kann auch diese Ansicht nicht nachvollziehen und beklagt insgesamt einen "Missstand in der Verwaltungstätigkeit" der Kommission. Sie hat ihr eine Frist bis Ende August gesetzt, um die offenen Fragen "detailliert" zu beantworten. (anw)