Bürgerrechte-Flashmob feiert Grundgesetz

Parallel zur Bundespräsidentenwahl haben Netzaktivisten und Bürgerrechtler in deutschen Städten Paragrafen des Grundgesetzes verlesen. Sie wollen damit auf die Gefährdung der im Grundgesetz verbürgten Bürgerrechte aufmerksam machen.

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Von
  • Reiko Kaps

(Bild: blog.pantoffelpunk.de)

Zum heutigen 60. Geburtstag des Grundgesetzes haben Netzaktivisten, Datenschützer und Bürgerrechtler zu spontanen Demonstrationen (Flashmobs) aufgerufen, die um 14:00 Uhr beispielsweise in Augsburg, Essen, Düsseldorf, Dresden, Köln, Hamburg, Rostock, Karlsruhe und Würzburg stattfanden. Sie wollen damit Aufmerksamkeit auf Gefahren lenken, die versteckt in Sicherheitsgesetzen und Zensurbestrebungen unter dem Mantel des Kinderschutzes auf die im Grundgesetz verbürgten Bürgerrechte lauern.

Flashmobs sind kurze, vermeintlich spontane Menschenaufläufe, die über das Internet, per Kettenbrief oder Mobiltelefon organisiert werden. Bei den heutigen Demonstrationen machten die Teilnehmer anfangs singend oder murmelnd auf sich aufmerksam und verlasen anschließend die Präambel sowie die Artikel 1, 5, 8, 10 und 19 des Grundgesetzes – mehr als fünf Minuten dauern diese Aktionen nicht. Die Veranstalter schlugen außerdem vor, gedruckte Exemplare des Grundgesetzes an Passanten zu verschenken. In Berlin verlegten die Organisatoren ihre Aktion um eine Stunde vor – parallel lief die Bundespräsidentenwahl, die bereits im ersten Wahlgang mit der Wiederwahl von Horst Köhler endete. (rek)