Heftiger Lobbybetrieb vor Anhörung zu Web-Sperren

Kinderschutzverbände fordern eine "Versachlichung der Debatte" und eine Verschärfung des Gesetzesentwurfs; Wirtschaftsverbände, Medienforscher und Juristen erheben dagegen schwere, teils verfassungsrechtliche Bedenken.

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Vor der Bundestagsanhörung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung und der großen Koalition "zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" am Mittwoch haben sich zahlreiche Lobbyvereinigungen zu Wort gemeldet. Sechs Organisationen, die sich den Kinderschutz auf die Fahnen geschrieben haben, fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme eine "Versachlichung der Debatte". Ziel müsse es sein, die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu stoppen. Dazu gehört auch die Behinderung der "Verbreitung der Bilder dieses Missbrauchs", machen sich die Verbände für Web-Sperren stark. Kinderschutz und Informationsfreiheit dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Das von Blockadegegnern zu hörende Argument, dass die geplanten Stopp-Schilder leicht zu umgehen seien, ist für das Bündnis, in dem der Deutsche Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk, ECPAT, Innocence in Danger, Save the Children und UNICEF vertreten sind, nicht stichhaltig. "Das kann nur bedeuten, effizientere Mechanismen zu fordern, Ausnahmen auszuschließen und den bisherigen Gesetzentwurf entsprechend zu verbessern." Internetexperten sollten sich "herausgefordert fühlen, bei der Suche nach besseren technischen Lösungen zur Eliminierung der Missbrauchsbilder mitzuwirken und die Strafverfolger bei der Ermittlung der Täter zu unterstützen". Auf keinen Fall dürfe hingenommen werden, "dass Bilder, auf denen Kinder oft regelrecht gefoltert werden, ungehindert im Netz kursieren". Zuvor hatte sich der Kinderschutzbund schon gemeinsam mit anderen Verbänden für eine Verschärfung der technischen Anforderungen an Web-Blockaden eingesetzt.

Auch der Bitkom, der sich Anfang Mai für massive Änderungen an dem Gesetzesvorhaben aussprach, sieht weiter Klärungsbedarf. Unklar sei etwa, warum staatliche Internet-Anbieter wie Bibliotheken und Unis von der Pflicht zur Sperrung ausgenommen werden sollen. Der Hightech-Verband befürchtet, dass das ganze Vorhaben deshalb verfassungsrechtlich scheitern könnte. Wie viele andere der zur Anhörung geladenen Experten beäugt der Bitkom ferner die im Raum stehende Regelung sehr skeptisch, dass jeder Aufruf kinderpornographischer Web-Adressen an Staatsanwaltschaften oder Polizeien übermittelt werden könnte. "Zufallsbesucher" solcher Seiten sollten zwar durch ein staatliches Stoppschild abgeschreckt, aber nicht generell kriminalisiert werden.

Die Medienwissenschaftlerin Korinna Kuhnen stellt in ihrer Eingabe dagegen klar: Die Erfolgserwartung, dass sich rund 80 Prozent der Kinderpornographie-Konsumenten durch die Maßnahme von der Besitzverschaffung des Materials abhalten ließen, sei unrealistisch. Nach allen bekannten Strukturen kinderpornographischer Angebote im Web sei "der Zufallsfund" die Ausnahme und die bewusste Absicht des Abrufs die Regel.

Dem Juristen Dieter Frey, der schon bei einer früheren parlamentarischen Sachverständigenrunde und in einem Gutachten für den Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) gegen Web-Sperren Position bezog, erscheint der Vorstoß "unverhältnismäßig". Ähnlich wie der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco argumentiert er, dass gemäß dem "Ultima Ratio"-Grundsatz zunächst gegen die eigentlichen Anbieter der Inhalte und gegebenenfalls gegen die Betreiber der Internetserver vorgegangen werden müsste, bevor Zugangserschwerungen auf der Ebene von Access-Providern erwogen werden dürften.

Weiter bemängelt Frey, dass in dem Entwurf "wesentliche Fragen der grundrechtlichen Eingriffsintensität offen bleiben". Eine relativ zielgenaue Zugangserschwerung sei nur anhand der Zieladresse in Form einer URL denkbar. Die Initiative lasse aber auch die Verwendung des "vollqualifizierten Domainnamens" oder von IP-Adressen zu, was zu ganz erheblichen Kollateralschäden im Hinblick auf rechtmäßige Inhalte führen könne. Diese würden durch die Pflicht zur Sperrung schon von Verweisen auf Kinderporno im Web weiter verschärft. So könnte etwa ein journalistisches Angebot in die Sperrliste aufgenommen werden, das sich kritisch mit der Beurteilung eines vermeintlich kinderpornographischen Angebots durch das Bundeskriminalamt (BKA) auseinandersetzt. Die angestrebte "Technologieneutralität" der Filtermaßnahmen überlasse es zudem in einem grundrechtssensiblen Bereich Privaten, "über die Eingriffsintensität von Maßnahmen zu entscheiden, die nach dem Gesetzentwurf sogar rechtmäßige Angebote erfassen können". Das BKA betont dagegen, dass in keinem der bereits auf Web-Sperren setzenden Länder "andere Inhalte als Kinderpornographie gesperrt werden" und widerspricht so Analysen der entsprechenden Schwarzen Listen durch Beobachter aus der Internetgemeinde.

Insgesamt hätte die Umsetzung des Entwurfs nicht nur den Aufbau einer "universell einsetzbaren Sperrinfrastruktur" zur Folge, warnt Frey trotzdem. Die Internetzugangsdienste von Access-Providern könnten nicht mehr als gesellschaftlich besonders erwünschte, inhaltsneutrale Infrastrukturleistungen betrachtet werden, "die grundsätzlich blind gegenüber einer rechtlich qualitativen Bewertung der durchgeleiteten Daten und Kommunikationsvorgänge sind". Dies öffne den Weg gar für zivilrechtliche Sperrungswünsche etwa aus Urheberrechtsgründen.

Insgesamt ist laut dem Anwalt die Verfassungskonformität auch wegen der Gefahr weiterer, in Ausmaß und Rechtsfolgen nicht voraussehbarer Grundrechtseingriffe nicht gewahrt. Konkret fehle es an einer verfahrensrechtlichen Absicherung der Sperrliste oder an Regeln zur Kostenerstattung für die Provider. Zudem werde eine Auswertung des gesamten Datenverkehrs der Internetnutzer nötig. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lehnt den Entwurf ebenfalls ab und hält die Eile, mit dem das Vorhaben noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gejagt werden soll, "für in der Sache eher schädlich". Mehrere SPD-Abgeordnete ließen unterdessen durchblicken, den Entwurf in dieser Legislaturperiode entweder gar nicht oder nur in sehr veränderter Form beschließen zu wollen.

Zu den Plänen für ein Gesetz zu Web-Sperren gegen Kinderpornographie brachte c't in Ausgabe 12/09 einen auch online abrufbaren Kommentar:

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (pmz)