Frankreichs Regierung will den "Franzosentrojaner"

Innenministerin Alliot-Marie stellt dem Ministerrat ein neues Gesetzesvorhaben zur Inneren Sicherheit vor, zentrale Punkte sind unter anderem: Sperren von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten und die Erlaubnis zur Onlinedurchsuchung.

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Von
  • Thomas Pany

Nach den Debatten über die Internetsperren wegen Urheberrechtsverletzungen stehen Frankreich nun neue Diskussionen bevor: Die Sperre von Webseiten mit Kinderpornografie und der Einsatz von Trojanern zur Überwachung von verdächtigen Computer sind Bestandteil eines neuen Gesetzentwurfes zur Verbesserung der inneren Sicherheit, den die Innenministerin Michèle Alliot-Marie heute Morgen ihren Ministerkollegen vorgestellt hat.

Ziel des Gesetzespakets mit über 40 Paragrafen und dem langen Namen "Loi d'orientation et de programmation pour la performance de la sécurité intérieure" und dem freundlicheren Kürzel LOPPSI: die Anpassung der französischen Ordnungskräfte an neuere Entwicklungen der Kriminalität. Zwar freute sich die Innenministerin über rückläufige Zahlen in der Kriminalitätsstatistik, aber deutlich sei auch, dass bei der Kriminalität "neue Formen der Gewalt aufgetaucht sind".

Mit Hilfe von vorgesehenen Mitteln in Höhe von 2,5 Milliarden Euro will man nun die innere Sicherheit in den nächsten fünf Jahren ausbauen und auf neue Herausforderungen einrichten. Neben schärferen Regelungen für Gesetzesüberschreitungen im Straßenverkehr, für Gewalt in Fußballstadien und einer Neuorganisation der Polizeiarbeit gehören die Computerüberwachung und die Bekämpfung der Cyberkriminalität zu den zentralen Punkten des Reformprojekts zur inneren Sicherheit.

Zu den neuen technischen Mitteln, mit denen Strafverfolger laut Loppsi künftig ausgestattet werden sollen, gehört allen voran die Möglichkeit mittels einer "Spionage-Software" die Computer von verdächtigen Personen zu überwachen – nach erteilter Befugnis durch einen Magistratrichter. Die "Cyber-Hausdurchsuchung", die vom Innenministerium mit dem Abhören des Telefons verglichen wird, sei vor allem für Fahndungen in Fällen von Terrorismus und Schwerkriminalität gedacht.

Seiten mit kinderpornografischen Inhalten sollen laut Loppsi künftig in Frankreich gesperrt werden, auch das ist neu und dürfte auch im Nachbarland zu einigen Diskussionen führen. Die Liste für die zu sperrenden Seiten werden den Internetprovidern laut Gesetzesentwurf künftig vom Innenministerium zugeschickt.

Eine Neuerung gibt es auch beim Identitätsdiebstahl: So sollen auch dann Gefängnisstrafen (bis zu einem Jahr) und Geldstrafen bis zu 15.000 Euro verhängt werden, wenn dem Geschädigten ein "moralischer Schaden" entstanden ist. Bislang orientierte sich das entsprechende Gesetz einzig am finanziellen Schaden.

Der Gesetzesentwurf wird nicht vor Mitte Juli zur ersten Lesung im Parlament erwartet, Bis dahin verspricht der Vorschlag, für eine rege öffentliche Diskussion zu sorgen. ()