Anhörung zu Kinderporno-Sperren: ein "Strauß verfassungsrechtlicher Probleme"

Bei der Bundestagsanhörung über den Gesetzesentwurf zu Websperren gegen Kinderpornos warnten Juristen vor unausgegorenen Schnellschüssen. Das BKA räumte ein, das Erstellen der Filterliste sei kein "trivialer Prozess".

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Bei der Bundestagsanhörung zum Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" warnten Juristen vor "Chilling Effects" für die Informationsfreiheit und unausgegorenen Schnellschüssen. Einen ganzen "Strauß von verfassungsrechtlichen Problemen" machte etwa Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Instituts für Strafrecht, in dem heftig umkämpften Vorhaben aus. Jürgen Maurer, Direktor beim Bundeskriminalamt (BKA), räumte ein, dass die laut den politischen Plänen seiner Behörde zugewiesene Aufgabe der Erstellung der Filterliste nicht in einem "trivialen Prozess" zu meistern sei.

Der Kriminalbeamte schätzte, dass aufgrund der Initiative "einige tausend Domains zu sperren wären". Pro Woche dürften zudem 250 neue Adressen dazukommen. Als größtes Problem dabei bezeichnete Maurer die Überprüfung der Webseiten, die nicht auf die Sperrliste kommen dürften. Bei der Prüfung von Blockadevorgaben skandinavischer Länder habe das BKA festgestellt, dass "viele Eintragungen nach unserem Straftatsbestand" gar nicht enthalten sein dürften. Auf zahlreichen aufgeführten "Eingangsseiten" sei zudem bei ersten Kontrollen keine Kinderpornographie zu entdecken gewesen. Nachfragen hätten aber ergeben, dass entsprechende Materialien in Unterverzeichnissen verborgen gewesen seien. Die aufgeführten Server hätten in der Regel in Staaten gelegen, die bei gemeinsamen Vereinbarungen zur konsequenten Strafverfolgung entsprechender Inhalte nicht mitmachen würden, widersprach Maurer Analysen der Schwarzen Listen durch Bürgerrechtler.

Generell werde alles genutzt, vom Brief- über den Datenversand bis hin zu geschlossenen Tauschbörsen, beschrieb Maurer die Vertriebswege. Zur Effektivität der Zugangserschwernisse in anderen Ländern äußerte sich der BKA-Vertreter nicht konkret. Abschließende Untersuchungen gebe es dazu nicht, aber auch keine Anzeichen, dass die Maßnahme hinterfragt werde. Maurer zog daraus das Fazit: "Die Wirksamkeit wird angenommen." Dies könne in einzelnen Fällen belegt werden.

Die Medienwissenschaftlerin Korinna Kuhnen konnte sich dagegen "nur schwer vorstellen", dass Interessenten dauerhaft abgeschreckt würden. Die "Masse der Konsumenten" habe auch die Motivation, die Sperre zu umgehen. Sinnvoll sei eine Sperre nur bei potenziellen Tätern, "die über das Web den Einstieg suchen in die Kinderpornographie" und bereits pädosexuelle Interessen zeigten. Prinzipiell dürfe eine Blockade nur "Ultima Ratio" sein, wenn eine Seite nicht löschbar sei. Es müsse auf jeden Fall der Eindruck vermieden werden, dass auf den Listen ein hoher Anteil von Angeboten mit legalen Inhalten oder von Hosting-Providern enthalten sei, die von den Strafverfolgern noch nicht einmal auf kinderpornographisches Material auf ihren Servern informiert worden seien.

Eine klare gesetzliche Verankerung dieses "Subsidiaritätsprinzips" hielt auch Sieber für unentbehrlich. Besser wäre es aber, gegen die Störer direkt vorzugehen, nicht gegen die Zugangsanbieter. Alles andere werde den Opfern nicht gerecht, da ihre Rechte in anderen Ländern weiter verletzt würden. Der Strafrechtler empfahl die Entwicklung eines Gesamtsystems mit einer Verbesserung von Meldestellen und der Zusammenarbeit von Providern und der Polizei im internationalen Rahmen. Dabei müssten auch Sanktionen eingeführt werden, wenn ein Anbieter im Ausland die inkriminierten Inhalte nicht entferne. Bei den geplanten Sperren warnte Sieber dagegen vor einem legale Inhalte erfassenden "Over-Blocking", das auch bei dem favorisierten Verfahren mit Zugangserschwernissen über das DNS einsetzen könne. Besonders kritisch erschien ihm zugleich, dass die Polizei über die Aufnahme von Seiten auf die zudem geheim gehaltene Sperrliste entscheiden solle, und nicht etwa ein Richter.

Der Staats- und Verfassungsrechtler Matthias Bäcker hielt einen Richtervorbehalt ebenfalls für "sinnvoller", den Entwurf aber schon wegen falscher Zuständigkeiten für verfassungswidrig. Die Zugangsanbieter sollten als verlängerter Arm des Staates dienen; es gehe um Gefahrenabwehr, was in den Regelungsbereich der Länder, nicht des Bundes falle. Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft eco machte auf das Problem aufmerksam, dass die Errichtung einer Sperrinfrastruktur zu einem generellen gefährlichen Schwenk in der Rechtsprechung führe. So würden die Zugangsanbieter verstärkt von Gerichten in der Lage gesehen, Filtermaßnahmen durchzuführen; Gerichte ordneten diese auch zivilrechtlich etwa gegen urheberrechtsverletztende Angebote an. Die Implementierungskosten gab er mit Summen zwischen 100.000 und vier Millionen Euro an, wozu jährliche Betriebsaufwendungen zwischen 30.000 und 500.000 Euro träten.

Schwere Bedenken hatten fast alle Experten gegen die vom Bundesjustizministerium in den Entwurf eingefügten Bestimmung, wonach die Provider als Betreiber des vorgesehenen virtuellen Stopp-Schildes Nutzungsdaten wie IP-Adressen protokollieren und an die Strafverfolger weiterleiten dürften. In diesem Fangnetz würden letztlich wohl nur die Falschen hängen bleiben, fürchtete Sieber. Bäcker forderte die Abgeordneten auf, diese Klausel auf jeden Fall zu streichen. Maurer führte aus, dass das BKA die Daten höchstens an die Staatsanwaltschaften weiterleiten würde. Diese hätten dann über Verfahrenseinstellungen zu entscheiden. Eingehen könnten aber auch "erhebliche Hinweise" auf Personen, welche die Stopp-Seite mehrfach anklickten. Der Rechtsanwalt Dieter Frey gab daher zu bedenken, dass der Staatsanwaltschaft wichtige Daten für die Strafverfolgung vorenthalten würden, wenn die Aufzeichnung und Weitergabe der IP-Adressen nicht gestattet würde.

Die seit Anfang Mai laufende Bundestagspetition gegen den Gesetzesentwurf haben mittlerweile fast 100.000 Nutzer unterzeichnet. Die CDU-Wirtschaftspolitikerin Martina Krogmann betonte, dass deren Sorgen ernst zu nehmen seien. Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat unterdessen nach eigenen Angaben mit einfachen Mitteln gezeigt, dass der von Bürgerrechtlern propagierte Weg "Löschen statt Verstecken" funktioniere. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, die seit Monaten an allen Fronten für Web-Sperren kämpft, will trotz der wachsenden Kritik "keinen Deut" von ihrem Ansatz abrücken. Die CDU-Politikerin kann sich nach ihren Worten allein vorstellen, ein Kontrollgremium mit unabhängigen Experten für die Filterlisten des BKA zu schaffen, sagte sie Spiegel Online. Die Einholung einer Richtergenehmigung für die Aufnahme jeder zu sperrenden Webadresse sei nicht praktikabel.

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(Stefan Krempl) / (jk)