Open-Source-Firmen erzielen Teilerfolg gegen Microsoft in der Schweiz

Das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz hat mit einer superprovisorischen Verfügung die Vergabe eines Großauftrags des Bundes an Microsoft gestoppt.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz hat mit einer superprovisorischen Verfügung einen Großauftrag des Bundes an Microsoft gestoppt. Dies berichtet die Nachrichtenagentur sda am heutigen Donnerstag. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hatte dem Konzern zuvor in einem nicht öffentlich ausgeschriebenen Verfahren einen Auftrag zur Verlängerung von Lizenzen, Wartung und Support mit einem Volumen von 42 Millionen Franken erteilt. Zahlreiche Open-Source-Firmen – darunter die Linux-Anbieter Red Hat, Univention und Collax sowie die Groupware-Spezialisten Zarafa und Open-Xchange – klagten jedoch gegen die Vergabepraxis.

Seit 2004 ist in der Schweiz eine Regelung in Kraft, die es erforderlich macht, bei Beschaffungen auf Bundesverwaltungsebene quelloffene Software gleichberechtigt mit herkömmlichen proprietären Angeboten zu prüfen. Aufträge können zwar prinzipiell auch ohne Ausschreibung direkt vergeben werden, doch müssen dafür dann besondere Gründe vorliegen. Laut der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts darf das BBL allerdings Leistungen, die zum Funktionieren der Bundesinformatik nötig sind, weiterhin von Microsoft beziehen. Materiell sei noch nichts entschieden, heißt es bei der Schweizer Presseagentur. (pmz)