Bundestag beäugt Abkommen zum Datenaustausch mit den USA skeptisch

Die geplante gesetzliche Verankerung der Regierungsübereinkunft zur Weitergabe sensibler personenbezogener Informationen über Deutsche an die USA wird nur von der Union ohne Abstriche befürwortet.

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Die geplante gesetzliche Verankerung der Regierungsübereinkunft zur Weitergabe sensibler personenbezogener Informationen über Deutsche an die USA wird nur von der Union ohne Abstriche befürwortet. Dies zeigte sich bei der 1. Lesung eines Gesetzesentwurfs zur Umsetzung des Abkommens zwischen Berlin und Washington über die "Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" im Bundestag am Donnerstagabend, bei der die Reden angesichts der späten Stunde zu Protokoll gingen und erst heute veröffentlicht wurden. Clemens Binninger betonte demnach im Namen der CDU/CSU-Fraktion, dass das Abkommen erforderlich sei, da "vom islamistischen Terrorismus nach wie vor eine sehr ernst zu nehmende Bedrohung für Deutschland ausgeht".

Für wichtig hält es der CDU-Politiker dabei, dass sich beide Seiten nach Vorbild des Prümer Vertrags keinen vollen Zugriff im Rahmen des geplanten automatisierten Austauschs von Fingerabdruck- und DNA-Daten gewähren. Personenbezogene Daten müssten auf dem normalen Weg der Rechtshilfe bei Treffern im Rahmen dieses Verfahrens abgefragt werden. Generell werde das Thema Datenschutz "sehr groß geschrieben" bei der Vereinbarung. So würden nur Informationen über Personen weitergegeben, die mit einem "konkreten und bestätigten Verdacht dem terroristischen Umfeld zugerechnet werden".

Als "sensiblen Punkt" bezeichnete dagegen Wolfgang Gunkel vom Koalitionspartner SPD just den Datenschutz bei dem Abkommen. Zu Recht habe schon der Bundesrat auf unterschiedliche Grundstandards in diesem Bereich in beiden Ländern hingewiesen. Nicht konkret genug seien vor allem die Anforderungen an die Übermittlung besonders sensibler Daten über Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse Überzeugungen, die Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder die Gesundheit und das Sexualleben. Viele dieser Informationen seien für die Verhinderung terroristischer Straftaten nicht von Bedeutung. Kritisch seien weiter die fehlenden verbindlichen Löschungs- oder Prüffristen.

Für die FDP bemängelte deren Innenexpertin Gisela Piltz die geplante "umfassende Weitergabe von Daten über eine Vielzahl von Personen auf völlig unbestimmter rechtlicher Grundlage, ohne datenschutzrechtliche Absicherung und mit schwerwiegenden Eingriffen in die Grundrechte". Damit würden "rechtsstaatliche Grundgewissheiten infrage gestellt". Das auch von Bürgerrechtlern scharf kritisierte Abkommen dürfe daher nicht ratifiziert werden.

Jan Korte von den Linken beklagte, dass die Regierung nicht einmal den eigentlichen Inhalt des Abkommens vorgelegt habe und das Thema "möglichst geräuschlos an der Öffentlichkeit vorbei zu den Akten" gelegt werden solle. Das Parlament sei aber nicht das "Abnickorgan exekutiver Überwachungs- und Allmachtsphantasien". Die grundgesetzwidrige Vereinbarung müsse aufgrund ihrer "bürgerrechtlichen Brisanz und der Tiefe der Eingriffe" gestoppt werden. "Brüche mit unseren Rechtsstaatstraditionen" machte auch Wolfgang Wieland von den Grünen in dem Vorhaben aus. Es würden neue Datensammlungen angelegt und "die Prinzipien des Datenschutzes über Bord geworfen". Einen "uferlosen Datenaustausch mit den USA" lehne seine Fraktion ab. (Stefan Krempl) / (pmz)