Klage gegen Comtech-Geschäftsbedingungen
Der Verbraucherschutzverein Berlin hat erfolgreich gegen die Geschäftsbedingungen der Computerkette Comtech geklagt.
Der Verbraucherschutzverein Berlin hat erfolgreich gegen die Geschäftsbedingungen der Computerkette Comtech geklagt. Der PC-Händler hatte bisher explizit das Umtauschrecht oder Ansprüche auf Kaufpreisminderung für den Fall ausgeschlossen, dass ein von Comtech nach Vorgaben des Kunden zusammengestellter Computer nicht funktioniert. Diese Klausel ist nach einem Urteil des Stuttgarter Landgerichts unzulässig, teilte der Verbraucherschutzverein heute mit.
Es reiche nicht aus, eine bestellte Ware vorgabegemäß herzustellen. Comtech habe auch die Pflicht, die Vorgaben zu prüfen und den Kunden auf Fehlerquellen aufmerksam zu machen, so das Gericht in seiner Begründung. Unterbleibe eine solche Aufklärung, könne der Besteller davon ausgehen, dass auch das fertige Werk funktionsfähig sei. Gewährleistungsansprüche, die auf einer Verletzung der Aufklärungs- und Beratungspflichten des Unternehmens beruhen, dürften nicht per Vertragsklausel ausgeschlossen werden. Das Urteil des LG Stuttgart vom 10. August 1999 (AZ: 20 O 170/99) ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (em)