BGH nimmt Revision zu beschreibenden Domain-Namen an

Der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat die Revision in Sachen "mitwohnzentrale.de" zugelassen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 11 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Tim Gerber

Der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Beschluss vom 4. Mai die Revision in Sachen "mitwohnzentrale.de" zugelassen (Az.: I ZR 216/99). In dem Verfahren, dass zuletzt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg verhandelt worden war, streiten die Parteien – zwei Mitwohnzentralen – um die Wettbewerbswidrigkeit von sogenannten "beschreibenden Domain-Namen". An diesen, meinten die Hanseatischen Richter, bestünde ein generelles Freihaltungsinteresse (siehe dazu Ausgabe 1/2000, S. 70 von c't).

Vom obersten ordentlichen Gericht der Republik wird nun ein klärender Urteilsspruch erwartet. Dass der Senat die Revision annehmen würde, war schon wegen des besonderen öffentlichen Interesses an einer solchen Klärung zu erwarten gewesen. Bis zum höchstrichterlichen Urteil wird man sich indessen noch gedulden müssen. Einen Termin für die mündliche Verhandlung werde es wohl frühestens im kommenden Jahr geben, hieß es aus Karlsruhe: "Unsere Mühlen arbeiten langsam" – aber wohl gründlich. (tig)