Bundesanwalt erwägt Vernehmung Snowdens
Eine Vernehmung des NSA-Whistleblowers Edward Snowden sei durchaus denkbar, erklärte Generalbundesanwalt Range. Eine Anfrage über dessen Anwalt sei bereits gestellt.
Nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Lauschangriffs auf Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hält Generalbundesanwalt Harald Range auch eine Vernehmung des Informanten Edward Snowden für möglich. Dies "müssen wir abwägen", sagte Range am Mittwoch in Karlsruhe. Ein Ermittlungsverfahren eröffne neue Möglichkeiten: "Zeugen sind Zeugen. Sie haben gewisse Pflichten im Ermittlungsverfahren", betonte Range. So könnten sie zwar eine Aussage verweigern, müssten aber erscheinen.
(Bild: Generalbundesanwalt.de)
Range erklärte, er habe Edward Snowden, der sich derzeit in Russland in Asyl befindet, über dessen deutschen Anwalt bereits angefragt. Snowden habe sich aber ihm gegenüber aber noch nicht geäußert. Die Bundesanwaltschaft versucht Range zufolge jetzt auch, Dokumente einzusehen, die nach Angaben des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Snowden bei verschiedenen Medien liegen sollen. "Einen Versuch ist es allemal wert, an die Medien heranzutreten, die behaupten, Unterlagen zu haben", sagte Range. "Bis jetzt haben wir keine Unterlagen einsehen können."
Auf die Frage, ob US-Behördenvertreter als Zeugen geladen werden sollen, antwortete der Chefermittler: "So weit sind wir noch nicht. Wir gehen Schritt für Schritt vor." Die Frage eines möglichen außenpolitischen Schadens stelle sich für ihn nicht.
Die Entscheidung, wegen Merkels ausgespähten Handys ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, die massenhafte Überwachung deutscher Bürger aber vorerst nur weiter zu prüfen, sei das Ergebnis einer gründlichen Abwägung, sagte Range. "Wir haben eine ganze Weile gebraucht, um den Diskussionsprozess zu Ende zu führen." (axk)