NSA-Verfahren: US-Regierung soll endlich keine Beweise mehr vernichten

In einem seit Jahren laufenden Verfahren wegen der Massenüberwachung von US-Amerikanern hat das Gericht die US-Regierung nun erneut aufgefordert, endlich die Vernichtung von Beweisen einzustellen.

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Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat scharf kritisiert, dass die US-Regierung in einem Verfahren zur massenhaften NSA-Spionage – trotz gegenteiliger Aufforderung – weiterhin Verbindungsdaten lösche und damit Beweise vernichte. Das teilte die US-Bürgerrechtsorganisation am gestrigen Donnerstag mit. Sie erreichte vor dem Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien in dem seit Jahren laufenden Verfahren im Fall "Jewel vs. NSA" (08-cv-04373) eine richterliche Aufforderung an die US-Regierung, auf die Vorwürfe zu reagieren und die Zerstörung umgehend einzustellen. Die Regierung vernichte vor allem Daten, an die sie durch das Anzapfen von AT&T-Leitungen gelangt war, kritisiert die EFF.

Die Beweise liegen bei der NSA.

(Bild: dpa, National Security Agency)

Im Speziellen geht es in der neuerlichen Auseinandersetzung darum, welche Daten die US-Regierung unter der letzten Verfügung sichern muss und welche vernichtet werden dürfen. Die US-Regierung scheint dies deutlich enger zu interpretieren als die EFF. Die Regierung habe deutlich gemacht, dass durch die Überwachung gesammelte Inhalte aus den Jahren 2007 bis 2012 vernichtet wurden. Das gleiche gelte für Telefonverbindungsdaten aus den Jahren 2006 bis 2009 sowie sieben Jahrgänge an Internetdaten (2004 bis 2011). Dabei war vor wenigen Monaten verfügt worden, dass diese Zerstörung bis zur Klärung eingestellt werden müsse.

In der Sammelklage, die sich direkt gegen die NSA und hochrangige aktuelle sowie ehemalige Amtsträger wie Präsident George W. Bush und Präsident Barack Obama richtet, geht es konkret um die Überwachung an einem Netzknotenpunkt in San Francisco. Ein Abbild des Internetverkehrs soll dort direkt in einen geheimen, von der NSA kontrollierten Raum geleitet worden sein. Die Klage dagegen war in erster Instanz als unzulässig zurückgewiesen worden, bis ein übergeordnetes Gericht ihre Aufnahme verlangte. Das Verfahren läuft bereits seit Jahren und war im Rahmen der Snowden-Enthüllungen wieder ins Blickfeld gerückt. (mho)