Recht auf Vergessen: Google will Löschungen ausweisen

Ähnliche wie bei Löschanfragen wegen Urheberrechtsverletzungen will Google auch bei solchen verfahren, bei denen sich die Nutzer auf das EuGH-Urteil zum "Recht auf Vergessen" berufen.

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"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Google will auf seinen Suchergebnisseiten anzeigen, wenn darauf nach Aufforderung Verlinkungen entfernt wurden. Laut einem Bericht des Guardian soll dies auf ähnliche Weise passieren wie in den Fällen, wenn Google wegen angeblicher Urheberrechtsvergehen Verweise löscht. Außerdem will Google die Löschungen auch in seinen halbjährlichen Transparenzberichten ausweisen, die das Unternehmen seit 2011 zu Nutzerdaten- und Löschanfragen vorlegt.

Der Europäische Gerichtshof hatte Mitte Mai entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste streichen müssen. Seitdem gingen über 40.000 Löschanfragen ein. Vor knapp zwei Wochen hat Google für diese Zwecke ein Online-Formular in Netz gestellt. (anw)