Streit um die neue GPL

Die öffentlichen Diskussionen zwischen FSF und prominenten Entwicklern wie Linus Torvalds drehen sich vor allem um drei Punkte: Softwarepatente, DRM und die Frage, ob eine neue GPL für mehr Übersichtlichkeit bei den Open-Source-Lizenzen sorgen kann.

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Lesezeit: 11 Min.
Von
  • Dr. Oliver Diedrich
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Die GNU General Public License, kurz GPL, ist die meist genutzte Open-Source-Lizenz. Prominenteste GPL-Software dürfte der Linux-Kernel sein; aber auch zahllose andere Anwendungen von den GNU-Systemtools über die Datenbank MySQL bis zun Content Management System Typo3 sind unter der GPL lizenziert.

Die aktuelle Version 2 der GPL, 1991 von Richard Stallman, dem Gründer der Free Software Foundation (FSF) formuliert, hat sich als eine Art Standardlizenz für freie und Open-Source-Software (OSS) etabliert (siehe Artikel Open-Source-Lizenzen) und mehrfach vor Gericht durchgesetzt. Für ihre große Beliebtheit unter Entwicklern dürfte nicht zuletzt das einfache Grundprinzip des Copyleft verantwortlich sein: Wer eigene Software auf GPL-Code aufbaut, muss seinen Code ebenfalls unter der GPL freigeben und so der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.

Mittlerweile sieht die FSF allerdings neue Herausforderungen. Softwarepatente und Digital Rights Management (DRM, von der FSF konsequent als Digital Restrictions Management bezeichnet) können die freie Nutzung von Open-Source-Software "durch die Hintertür" einschränken. Die Kompatibilität mit anderen Open-Source-Lizenzen erweist sich mit zunehmender Nutzung von OSS in Unternehmen immer mehr als Problem, möchte man hier doch häufig unterschiedlich lizenzierte Software kombinieren, ohne sich auf lizenzrechtliche Unwägbarkeiten einzulassen. Zudem ist die GPL sehr auf amerikanische Rechtsverhältnisse abgestimmt, was ihre internationale Verwendbarkeit problematisch macht.

So beschloss die FSF als Hüterin der GPL im vergangenen Jahr, einen offenen Prozess zur Schaffung einer neuen, dritten Version der GPL ins Leben zu rufen. Alle Betroffenen – Millionen private und Unternehmensanwender, zigtausende Entwickler und die zahlreichen Unternehmen, deren Businessmodelle auf Open Source gründen – sollten ihre teilweise entgegengesetzten Interessen einbringen können.

Der Anfang des Jahres erschiene erste Entwurf der GPL Version 3 (der Artikel GPLv3: Die neue Version der Open-Source-Lizenz steht zur Diskussion erläutert die wesentlichen neuen Punkte) stieß schnell auf Widerspruch. Linux-Vater Linus Torvalds erklärte öffentlich, den Linux-Kernel nicht unter die GPLv3 stellen zu wollen und äußerte Bedenken vor allem gegen die strikte Ablehnung von DRM in der neuen Version, die ihm zu "aktivistisch" war.

Der zweite Entwurf der GPLv3 im Juli dieses Jahres entschärfte die Passagen zu DRM und Softwarepatenten etwas und präzisierte die neuen Kompatibilitätsklauseln, ohne jedoch den Charakter der GPLv3 grundlegend zu verändern (Details dazu in dem Artikel Eine Lizenz entsteht, Neue Entwürfe für GPL und LGPL auf heise open). Auch hier kam sehr schnell Kritik von Torvalds, der in den Regelungen der GPLv3 zu starke Einschränkungen der Nutzung von GPL-Software sieht.

Mittlerweile ist der Streit weiter hochgekocht. In einer informellen Umfrage Ende September lehnten die meisten Linux-Kernelentwickler die GPLv3 ab. Torvalds, der sich an der Umfrage nicht beteiligte, lobte ausdrücklich die alte GPL und sprach sich erneut gegen die neue Fassung aus. Die FSF bemühte sich, in einer Stellungnahme die Kritik der Kernelentwickler zu entkräften. Der Linux-Verband als deutscher Branchenverband der im Linux- und Open-Source-Markt aktiven Unternehmen bot sich unter Hinweis auf den noch nicht abgeschlossenen Prozess als Vermittler zwischen FSF und GPLv3-Gegnern an.

Drei Punkte sind es im wesentlichen, um die gestritten wird: Softwarepatente, DRM und Lizenzchaos. Sind Softwarepatente überhaupt Thema für eine Softwarelizenz? Für einige Entwickler und auch den Linux-Verband offenbar nicht. Bei aller Einigkeit in der grundsätzlichen Kritik an Softwarepatenten sind etwa für Elmar Geese, Vorsitzender des Linux-Verbandes, Lizenzen "kein geeignetes Werkzeug für die Auseinandersetzung mit diesem Thema". Politische Fragen wie der Kampf gegen Softwarepatente sind die eine, eine im Urheberrecht begründete, vor Gericht durchsetzbare Lizenz eine andere Sache.

Die FSF sieht das anders: Was nutzen alle Freiheiten, die die GPL dem Nutzer einer Software lässt, wenn diese Freiheiten gleichzeitig durch Patentansprüche eingeschränkt werden? Bernhard Reiter von der Free Software Foundation Europe kann die ganze Aufregung um den Patentpassus nicht nachvollziehen: "Schon die GPLv2 enthält eine Patentklausel, die zu einer impliziten Freigabe betroffener Patente führt, wenn eine Software unter GPL gestellt wird." Die GPLv3 formuliere diese Regelung lediglich deutlicher. Und, so die FSF in ihrer Antwort auf die Kritik: "Die GPLv3 führt nicht dazu, dass ein Unternehmen sein ganzes Patentportfolio verliert, wie behauptet wurde". Die Lizenz verbiete lediglich, Anwender einer GPL-lizenzierten Software wegen der Verletzung eigener Patente, die diese Software betreffen, zu verfolgen.

Beim Thema DRM ist der Widerspruch deutlicher. Der Konflikt macht sich fest an einem Gerät: Der TiVo ist ein digitaler Videorecorder, der mit Linux läuft. Wie es die GPL verlangt, hat der Hersteller die Quelltexte seines Systems offengelegt. Allerdings führt das Gerät nur Code aus, den der Hersteller digital signiert hat. Die Konsequenz: Der Anwender kann das System zwar nach seinen Vorstellungen erweitern, aber das Ergebnis läuft nicht mehr auf der TiVo-Hardware. FSF-Gründer Stallman und Rechtsprofessor Eben Moglen, Rechtsvertreter der FSF, sehen darin den Geist der GPL unterlaufen – eine Position, die viele Open-Source-Entwickler teilen. Die GPLv3 soll derartige technische Tricks ausdrücklich verbieten.

Linux-Erfinder Torvalds argumentiert dagegen: Es sei das gute Recht von TiVo, selbst zu bestimmen, welche Software auf ihrer Hardware läuft. Nach seinem Verständnis verlangt die GPL lediglich, dass die Software offenliegt – und das tue sie: Jeder kann die TiVo-Quelltexte nehmen, verbessern und sich einen eigenen digitalen Videorecorder daraus bauen. Er muss ihn lediglich auf einer anderen Hardware laufen lassen. Das Verbot der Tivoisierung sei schlimmer als die Tivoisierung selbst, da es die freie Benutzung von GPL-Software einschränke, so Torvalds. Für die FSF schränkt der DRM-Mechanismus des TiVo hingegen das durch die GPL garantierte Recht auf freie Weiterverbreitung der Software ein.

Ein Kompromiss in dieser Frage dürfte schwierig zu finden sein, nicht zuletzt, da beträchtliche Konsequenzen drohen. Torvalds befürchtet, dass der DRM-Passus bestimmte Anwendungen unmöglich macht; man denke beispielsweise an Handys oder WLAN-Geräte, bei denen die Software dafür sorgt, dass gesetzliche Regelungen etwa hinsichtlich der maximalen Feldstärke eingehalten werden. Auch Johannes Loxen vom Linux-Verband sieht hier Konfliktpotenzial vor allem mit Entwicklern von Embedded Devices. Auf der anderen Seite will nicht jeder Entwickler Geräte akzeptieren, auf denen seine eigene Software läuft, ohne dass er beispielsweise selbst eine verbesserte Version einspielen kann.

Zudem, darauf weist die FSF hin, besteht ein grundlegender Widerspruch zwischen DRM als Schutzmechanismus für digitale Inhalte und freier Software. Eine Software, die beispielsweise einen kopiergeschützten Videostream abspielen kann, lässt sich, liegen die Quelltexte vor, jederzeit auch so ändern, dass sie die Videodaten auf der Platte ablegt – der Kopierschutz wäre ausgehebelt. Die Konsequenz: Bestimmte Anwendungsbereiche bleiben Open-Source-Software grundsätzlich verschlossen, ihre Akzeptanz unter Anwendern könnte sinken. Schon heute ist es beispielsweise unmöglich, legal CSS-geschützte DVDs unter Linux abzuspielen. Die FSF arbeitet daher auch auf politischer Ebene gegen DRM.

Die Vehemenz, mit der sich die FSF und insbesondere ihr Vordenker Richard Stallman immer wieder gegen Digital Restrictions Management aussprechen, macht eine Einigung mit moderateren Positionen zum Digital Rights Management allerdings schwer vorstellbar. Auch in dieser Frage wird der FSF vorgeworfen, eine letztlich politische Frage mit Hilfe der Softwarelizenz klären zu wollen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Kompatibilität mit anderen Open-Source-Lizenzen. Im Ziel sind sich dabei alle Parteien einig: Die Probleme, die der zunehmende Wildwuchs inkompatibler Lizenzen mit sich bringt, sollen verringert werden. Allerdings ist man sich beim Weg dorthin uneins: Die FSF setzt auf eine neue GPL, die Hindernisse in dieser Hinsicht ausräumt und explizite Vorkehrungen trifft, die die Kombination von GPL-Code mit Code unter anderen Lizenzen erleichtert. Ein Beispiel: Die viel genutzte Apache-Lizenz erlaubt es, die Lizenz bei einer Patentklage des Lizenznehmers zu kündigen. Die GPLv2 lässt eine solche Einschränkung der Benutzung nicht zu (auch wenn die allermeisten Entwickler damit überhaupt keine Probleme haben dürften), erst der GPLv3-Entwurf erlaubt derartige Kündigungsklauseln.

Andere wie Torvalds oder der Linux-Verband sehen allerdings eine ganze andere Gefahr und argumentieren, dass die parallele Existenz zweier GPL-Versionen den Lizenzen-Wirrwarr weiter vergrößert. Da es eine Reihe von Open-Source-Projekten gibt, die bei der Version 2 der GPL bleiben werden (sei aus aus Einwänden gegen die GPLv3 oder aus rein praktischen Gründen – um den Linux-Kernel auf GPLv3 umzustellen, müsste jeder einzelne der vielen hundert Entwickler, die Code beigetragen haben, zustimmen), ist diese Gefahr nicht von der Hand zu weisen. Das Bedürfnis nach einer neuen GPL sieht man als nicht so drängend an, als dass man dieses Risiko eingehen solle.

Bleibt zum Schluss noch ein ganz anderes Problem: Offenbar gibt es Schwierigkeiten im Diskussionsprozess. Zwar betonen alle Beteiligten, dass man derzeit nur über einen Entwurf debattiert und der Entscheidungsprozess noch läuft; und ein Blick auf die Mitglieder der Diskussionskomitees zeigt, dass es der FSF gelungen ist, zahlreiche Betroffene mit ins Boot zu kriegen. Andererseits hört man auch aus Reihen der FSF, dass beispielsweise die Beteiligung europäischer Organisationen noch nicht optimal läuft. Torvalds selbst hat eine öffentliche Einladung durch den bei der Formulierung der GPLv3 federführenden FSF-Justiziar Eben Moglen zurückgewiesen: Seine Position zur GPLv3 sei klar, er habe absolut kein Interesse an Gesprächen mit der FSF. (odi)

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