Kieler Gericht stoppt Telekom-Werbung

Die Deutsche Telekom darf nicht mehr mit der Aussage werben, dass alle Kunden über ihr Netz ohne Anmeldung quer durch Deutschland telefonieren können.

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Von
  • Egbert Meyer

Die Deutsche Telekom darf nicht mehr mit der Aussage werben, dass alle Kunden über ihr Netz ohne Anmeldung quer durch Deutschland telefonieren können. Dies hat das Kieler Landgericht in einem Rechtsstreit entschieden. Die Richter gaben gestern dem Antrag des Telefon- und Internetanbieters Kielnet auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung statt. Die Behauptung der Telekom, so die Kieler Richter, sei irreführend und verstoße gegen die guten Sitten des Wettbewerbs.

Telefonkunden, die von der Telekom zu einem anderen Anbieter wechselten, könnten nicht ohne weiteres über das Telekom-Netz Gespräche führen. Der Kreis dieser Kunden, so die Richter in ihrer Begründung, sei nicht unerheblich. Da die Telekom-Werbung über das Radio in einem großen Umkreis verbreitet worden sei, liege eine Täuschung eines nicht unerheblichen Kundenkreises vor. Tatsächlich müssten Telefon-Kunden, nachdem sie zu einem anderen Anbieter gewechselt sind, ein Formular ausfüllen, um den von der Telekom beworbenen Tarif nutzen zu können. Vor diesem Hintergrund sei die Werbeaussage der Telekom "... ohne Anmeldung ab sechs Pfennig" nicht nur falsch, sie sei irreführend. Der Kunde müsse annehmen, dass die Telekom eine besondere Leistung bereithalte, was aber nicht der Fall sei.

Um den erheblichen Schaden abzuwenden, der sich aus der Werbung der Telekom für Kielnet ergebe, sei der Telekom die Aussage untersagt worden. Hält sich der ehemalige Monopolist nicht an die Verfügung des Kieler Landgerichts, drohen Ordnungsgelder oder ersatzweise Ordnungshaft. (em)