EU-Gericht bestätigt Milliardenstrafe für Intel

2009 hatte die EU-Kommission ein sattes Bußgeld von 1,06 Milliarden Euro gegen Intel verhängt wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens. Das Gericht hat nun Intels Klage dagegen in allen Punkten abgeschmettert und die Entscheidung bestätigt.

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Das Gericht der Europäischen Union hat am Donnerstag eine EU-Kartellstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro gegen den Chipgiganten Intel bestätigt. Intels Klage gegen das 2009 von der EU-Kommission verhängte Bußgeld wurde in allen Punkten abgeschmettert. Die verhängte Strafe sei als verhältnismäßig zu betrachten und hätte sogar noch höher ausfallen können, ließ das Gericht in seiner Mitteilung verlauten: Bis zu 10 Prozent des damaligen Jahresumsatzes von Intel – 37,6 Milliarden Euro – wären möglich gewesen.

Satte 1,06 Milliarden Euro Bußgeld für Intel werden nun fällig.

(Bild: Intel)

Intel soll laut den damaligen Vorwürfen den vier Computerherstellern Dell, Lenovo, HP und NEC Rabatte gewährt haben, die an die Bedingung geknüpft gewesen seien, dass sie alle oder nahezu alle x86-Prozessoren bei Intel kauften. Ferner soll Geld an die Media-Saturn-Gruppe geflossen sein, um die Elektronikkette zu veranlassen, nur Computer mit x86-Prozessoren von Intel zu verkaufen. Außerdem sollen HP, Acer und Lenovo Geld dafür bekommen haben, Produkte mit AMD-CPUs später oder gar nicht auf den Markt zu bringen beziehungsweise den Vertrieb solcher einzuschränken.

Die Nachlässe für die vier Hersteller wertete das Gericht als "Exklusivitätsrabatte“, die bei einem marktbeherrschenden Unternehmen wie Intel dazu geeignet sind, Wettbewerb zu beschränken und Konkurrenten aus dem Markt zu drängen. Auch die Zahlungen an Media-Saturn, HP, Acer und Lenovo seien klar wettbewerbswidrig und missbräuchlich gewesen, stellte das EU-Gericht fest. Die EU-Kommission habe zudem hinreichend nachgewiesen, dass Intel versucht hatte, "den wettbewerbswidrigen Charakter seiner Verhaltensweisen zu verschleiern und eine langfristige Gesamtstrategie verfolgte, um AMD den Zugang zu den strategisch wichtigsten Verkaufskanälen zu verwehren“.

Die EU-Kommissarin Neelie Kroes hatte damals zur Entscheidung gegen den US-Prozessorhersteller erklärt: "Intel hat Millionen europäischer Verbraucher geschadet, indem es viele Jahre lang gezielt versucht hat, Wettbewerbern den Zugang zum Computerchipmarkt zu verwehren." Intel hatte bereits kurz nach Verhängung der Strafe Berufung eingelegt. 2007 hatte die EU-Kommission das Wettbewerbsverfahren eingeleitet, basierend auf Beschwerden des Intel-Konkurrenten AMD aus den Jahren 2000, 2003 und 2006.

[Update, 12.06.2014, 13:35]

Auf Anfrage von heise online gab Intel ein erstes Statement ab: "Wir sind von dieser Entscheidung sehr enttäuscht. Das ist ein komplizierter Fall, der sich in der Entscheidung widerspiegelt." Vor weitergehenden Stellungnahmen wolle man aber erstmal den Gerichtsentscheid eingehend sichten. (axk)