Die Woche: Freiheit, die ich meine

Der dritte Entwurf der GPLv3 wirft Fragen auf: Wann ist Software wirklich frei? Und wer kommt in den Genuss welcher Freiheit? Vorsicht: Es könnte philosophisch werden.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Dr. Oliver Diedrich

Die gute Nachricht zum frisch vorgestellen dritten Entwurf der GPLv3 vorweg: In der Open-Source-Welt wird nicht mehr so lautstark gezankt wie bei der letzten Fassung. Die Wogen haben sich geglättet, selbst der bislang heftige GPLv3-Kritiker Linus Torvalds schlägt versöhnliche Töne an. Es scheint, als könnte es der neuen GPL doch noch gelingen, die widersprüchlichen Positionen – hier der FSF-Chefideologe Stallman, dort der Pragmatiker Torvalds, dazwischen zahlreiche Firmen auf der Suche nach Open-Source-Businessmodellen – unter einen Hut zu bringen.

Bei der Frage der "Tivoisierung" von freier Software bleiben sich Torvalds und Free Software Foundation allerdings wie gehabt uneinig. Worum geht es dabei? Der TiVo ist ein digitaler Videorecorder mit Linux inside. Wie es die GPL2 verlangt, legt das Unternehmen die Quelltexte der TiVo-Software offen. Man kann sie nehmen, verändern, neu übersetzen, auf den TiVo aufspielen – und dann läuft er nicht mehr: Die Firmware akzeptiert nur System-Images, die die TiVo-Macher digital signiert haben.

Für Torvalds ist das kein Problem: Der Code liegt ja offen, er kann sich ansehen, was die TiVo-Macher programmiert haben, und diesen Code – sofern er nützlich ist – selbst verwenden. Ansonsten ist es für Torvalds Sache des Herstellers, welche Software er auf seiner Hardware laufen lässt. Der TiVo-Anwender, der sein Gerät um irgendein Feature erweitern möchte, schaut freilich in die Röhre. Damit geht die nach Ansicht der FSF wichtige Möglichkeit verloren, die freie Software im TiVo nach Belieben zu ändern.

Oder anders ausgedrückt: Torvalds genügt die etwas elitäre (Coder-) Freiheit des Zugriffs auf die Quelltexte, während für ihn das Verbot der Tivoisierung die Freiheit von Entwicklern beschneidet, bestimmte Dinge mit dem Code zu tun. Die FSF hingegen betont die Freiheit der Anwender, das Gesamtsystem aus Hard- und Software nach Belieben zu ändern.

Auch in der Debatte um die Kompatibilität der GPL mit anderen Open-Source-Lizenzen geht es um unterschiedliche Freiheiten. Die BSD-Lizenz (und alle davon abgeleiteten Lizenzen ohne strenge Copyleft-Regelung wie die Apache-Lizenz) schützt die Freiheit der Programmierer, mit dem Code zu tun, was immer man möchte; beispielsweise ein proprietäres Produkt daraus zu entwickeln.

Die GPL hingegen will die Freiheit der Software selbst schützen: Das Ergebnis einer Proprietarisierung ist unfreie Software, deswegen ist sie schon in der aktuellen GPL2 verboten. Das Copyleft-Prinzip (alle Entwicklungen auf Basis freier Software müssen ebenfalls freie Software sein) schränkt der Freiheit der Software zuliebe die Freiheit der Entwickler ein.

Welche Lizenz ist jetzt freier? Die, die die Freiheit der Software besser schützt, oder die, die dem Entwickler maximale Freiheit lässt, was er mit dem Code macht? Beides gleichzeitig geht nicht. Aber zum Glück hat ja jeder Anbieter von Open Source Software die Freiheit, sich selbst aussuchen, welche Freiheiten ihm wichtiger sind – und kann seine Lizenz entsprechend wählen. (odi) (odi)