Die Woche: Freie Software für freie Wahlen

Hoch geheime Wahlcomputer führen den Grundsatz demokratischer Wahlen – für jedermann nachprüfbar zu sein – ad absurdum. Mit Open-Source-Software ließe sich wenigstens ein Teil des Wählervertrauens zurückgewinnen.

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Ausgerechnet im Mutterland des Wahlmaschinen-Herstellers Nedap sollen die Wähler in Zukunft wieder mit Stift und Papier abstimmen. Diese Empfehlung enthält der Bericht, den die unabhängige Untersuchungskommission der niederländischen Regierung am vergangenen Freitag vorlegte. Auslöser für die Untersuchung in den Niederlanden war der der erfolgreiche Hack einer der Wahlmaschinen, die in fast unveränderter Weise auch 2005 bei den Bundestagswahlen in Deutschland Verwendung fanden.

Für den Einsatz in Deutschland prüfte nicht etwa das renommierte Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Nedap-Wahlcomputer. Die Bundeswahlgeräteverordnung regelt, dass statt dessen die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig, eher als Betreiber einer Caesium-Atomuhr und von den Prüfzeichen auf Schreckschusspistolen bekannt, einen Prototypen einer technischen Prüfung unterzieht, bevor das Bundesinnenministerium die Bauartzulassung und Verwendungsgenehmigung erteilt.

Die Details der Prüfung liegen jedoch nach wie vor im Dunkeln, da die PTB die Einsicht in den kompletten Prüfbericht nebst Anlagen mit Hinweis auf das Urheberrecht verweigert: "Bei den im Anhang des Prüfberichts aufgeführten technischen Unterlagen, den Unterlagen zur Bedienung des Geräts, den Prüfdokumentationen und den ergänzenden Unterlagen zu den Prüfanforderungen handelt es sich ausnahmslos um Werke, die nach Paragraph 2 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes geschützt sind". Da hilft auch das Informationsfreiheitsgesetz nicht weiter, da es im Paragraphen 6 genau diese Ausnahme für urheberrechtlich geschützte Dokumente zulässt.

Demnach hat es Nedap allein in der Hand, wie weit man sich von der Öffentlichkeit und auch von Konkurrenten in die Karten sehen lassen will. Eine mit Unterstützung des Heise-Verlags in 2006 eingereichte Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig, in der c't-Autor Richard Sietmann Einsicht in den kompletten Prüfbericht verlangt, wird erst am 16. Oktober verhandelt – zwei Jahre, nachdem die Wahlcomputer bei der Bundestagswahl in über 2000 Stimmbezirken eingesetzt wurden.

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