Kanadisches Urteil: Google muss Links löschen

Der Supreme Court der kanadischen Provinz British Columbia hat Google dazu verdonnert, Links auf rechtsverletzende Webseiten global aus dem eigenen Suchindex zu entfernen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 32 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der US-Suchmaschinenkonzern darf Webseiten, die Rechte an immateriellen Gütern verletzen, weltweit nicht mehr in seinen Ergebnislisten anzeigen. Dies hat der Supreme Court der kanadischen Provinz British Columbia in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom Freitag beschlossen. Ein Unterdrücken der Treffer auf dem kanadischen Google-Portal reicht demnach nicht aus, um künftige weitere Rechtsverstöße zu verhindern. Echte Abhilfe schaffe nur eine Blockade der inkriminierten Angebote in der globalen Datenbank der Kalifornier.

"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Die Entscheidung baut zum Teil auf einem vielbeachteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai auf, wonach Google dazu verpflichtet werden kann, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Der Beschluss des Berufungsgerichts von British Columbia könnte aber weitergehende Folgen haben, meint der kanadische Jurist Michael Geist.

Geklagt hatte in dem kanadischen Fall die Firma Equustek Solutions, die unter anderem komplexe Netzwerkgeräte für die Industrie herstellt. Der Kläger warf früheren, jetzt unter dem Dach des Unternehmens DataLink Technologies Gateways agierenden Mitarbeitern vor, Geschäftsgeheimnisse gestohlen und Geräte nachgebaut zu haben.

Der Supreme Court erkennt zunächst analog zum EuGH an, dass Google auch mit der Tätigkeit aus Kalifornien heraus Kanadier anspricht und so kanadischem Recht unterliegt. Dass Google letztlich auch der Rechtsprechung jedes Nationalstaats weltweit unterliege, sei eine natürliche Folge des globalen Geschäftsmodells der Kalifornier, schreibt die Vorsitzende Richterin Lauri Ann Fenlon.

Google sei zwar ein "unbeteiligter Zuschauer" in dem Verfahren, räumt Fenlon ein. Der Internetkonzern erleichtere aber die andauernden Rechtsverletzungen und den Bruch der sich dagegen wendenden Anordnungen des Gerichts durch die Beklagte. Der Supreme Court müsse sich daher den "Realitäten des E-Commerce anpassen mit seinem Potenzial für Missbrauch durch diejenigen, die das Eigentum anderer nehmen und es durch das grenzenlose elektronische Web" verkauften.

Google muss der Verfügung binnen zwei Wochen nachkommen. Der Konzern hat aber angekündigt, in die Revision gehen zu wollen. (vbr)