Datenschutz-Sommerakademie diskutiert Supergrundrecht auf Sicherheit
Die Sommerakademie der DatenschĂĽtzer will es wissen: Gibt es ein Supergrundrecht auf Sicherheit, das ĂĽber den digitalen Menschenrechten steht, oder ist dies nichts anderes als ein Versuch von Deutschland, gegenĂĽber den USA BĂĽndnistreue zu prakizieren?
(Bild:Â ULD)
Die alljährlich in Kiel stattfindende Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein hat ihr Programm veröffentlicht. Im Dialog mit den Informatikern und Datenschützern sollen "Experten von Nachrichtendiensten, Polizei und Wirtschaft" klären, wie die informationelle Selbstbestimmung der Bundesbürger mit den Sicherheitsinteressen von Wirtschaft und Polizei- beziehungsweise Nachrichtendiensten austariert werden kann.
Das Programm der Sommerakademie spricht davon, dass seit den Reaktionen auf die Enthüllungen von Edward Snowden es offenbar keine gemeinsame Wertegrundlage in Deutschland gibt, über die sich die informationelle Selbstbestimmung als Selbstverständlichkeit politischen und polizeilichen Handelns ergibt. Stattdessen werde lieber ein Supergrundrecht auf Sicherheit postuliert. "Praktizierte Bündnistreue zu anderen Ländern wird über nationale und europäische Grundrechte gestellt", heißt es in der Ankündigung.
Als einer der Referenten ist Thomas Haldenwang angekündigt, der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Er soll vermitteln, wie die deutschen Dienste den Datenschutz im Spannungsfeld zwischen "Aufgabenerledigung und ausländischer Überwachung" wahrnehmen. Ferner kommen Wolfgang Kaleck, der deutsche Anwalt von Edward Snowden, und Andreas Könen, der Vizepräsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu Worte. Spiegel Online hatte aus dem Fundus der Snowden-Dokumente die Agenda von Könens Informationsreise veröffentlicht, auf der dieser mit NSA-Vertretern diskutierte.
In den "Infobörsen" genannten Workshops der Sommerakademie wird neben dem Geheimdienstthema über polizeiliche Belange diskutiert, etwa über den Nutzen von Big Data bei der Polizei oder über die polizeiliche Datenerhebung bei Internet-Providern. Gefragt wird auch, wie es technisch um die Verschlüsselung bestellt ist und ob es in Deutschland einen wirksamen Schutz von Whistleblowern gibt. (jk)