EU-Juristen halten Vorratsdatenspeicherung wohl für abgehakt

Die Juristen des EU-Ministerrats sind der Meinung, dass eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nach dem jüngsten EuGH-Urteil nicht mehr möglich ist. Das geht offenbar aus einem Dokument hervor, das dem AK Vorrat zugespielt wurde.

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Vorratsdatenspeicherung

Der juristische Dienst des Rates der Europäischen Union meint, das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung lege nahe, dass "eine eine allgemeine, voraussetzungslose Speicherung von Daten künftig nicht mehr möglich ist". Das berichtet zumindest der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unter Berufung auf ein ein Dokument, das für eine nicht-öffentliche Sitzung der EU-Justizminister Anfang Juni ausgearbeitet worden sei. Entscheidend für diese Einschätzung sei Ziffer 59 des Urteils, wo bemängelt wurde, dass die EU-Richtlinie keine Begrenzung der zu sammelnden Daten vorsieht.

Als Konsequenz aus dieser juristischen Einschätzung müsse die Vorratsdatenspeicherung nun endgültig vom Tisch, fordert der Arbeitskreis. Die von deutschen Innenministern und Funktionären der Polizeigewerkschaften geforderte Wiedereinführung habe keine rechtliche Grundlage, erklärte Heiko Stamer für die Organisation. Stattdessen müssten sich die Justizminister, die sich diese Woche zu einer Konferenz treffen, darauf einigen, von gesetzgeberischen Maßnahmen zu einer solchen Wiedereinführung abzusehen.

Im April hatte der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung klar verworfen. Trotzdem hatten Unionspolitiker danach für eine Wiedereinführung getrommelt, nachdem die Richtlinie hierzulande zuvor nicht umgesetzt worden war. Bundesjustizminister Heiko Maas hatte jedoch erklärt, einen nationalen Alleingang werde es mit ihm nicht geben. Die negative Einschätzung der EU-Juristen kannte er da schon. Die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström hatte zuvor schon versichert, sie werde keinen neuen Anlauf für eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung unternehmen. (mho)