Justizminister fordern schärferes Vorgehen gegen Cybermobbing

Die Justizministerkonferenz fordert von den Betreibern sozialer Netzwerke mehr Engagement, um gegen "diffamierende Einträge" vorzugehen. Sachsen ist mit einer Initiative gegen die Vorratsdatenspeicherung gescheitert.

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Die Justizminister wollen untersuchen lassen, ob das gegenwärtige Strafrecht ausreicht, um gegen zunehmendes Cybermobbing vor allem in sozialen Netzwerken vorzugehen

Die Justizminister des Bund und der Länder waren sich auf ihrer Frühjahrstagung auf Rügen einig, das Cybermobbing ein zunehmendes Problem darstelle und besser bekämpft werden müsse. Die Zahl der Diffamierungen im Internet sei insbesondere in sozialen Netzwerken in den vergangenen Jahren "erheblich gestiegen", heißt es in einem Beschluss der Justizministerkonferenz.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) soll daher prüfen, "ob das Unrecht des Cybermobbings durch die geltenden strafrechtlichen Vorschriften angemessen erfasst" werde und ob diese eine ausreichende abschreckende Wirkung entfalteten. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) betonte: "Wir sehen möglichen Handlungsbedarf, da diffamierende Einträge im Internet für die Opfer nachhaltig sein können."

An die Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook oder Google+ appellieren die Politiker, ihrerseits stärker gegen Belästigungen, Beleidigungen, Falschbehauptungen oder andere Formen der Persönlichkeitsverletzung vorzugehen. Sie nehmen dabei etwa gesonderte "Hilfe- und Beratungsteams" in den Blick sowie "kurzfristig wirkende, effektive Melde- und Löschmechanismen".

Die Konferenz regt weiter im Lichte des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Google zum Entfernen von Sucheinträgen und dem damit gestärkten "Recht auf Vergessenwerden" an, dass der Bundesjustizminister etwa im Rahmen eines Runden Tisches oder in anderer geeigneter Form mit den Plattformanbietern entsprechende Lösungsmöglichkeiten erörtert.

Nicht durchsetzen konnte sich Sachsen mit einer Initiative, wonach der Gesetzgeber dauerhaft von der Vorratsdatenspeicherung absehen sollte. Sein entsprechender Vorstoß habe keine Mehrheit gefunden, bedauert der sächsische Justizminister Jürgen Martens. Der FDP-Politiker zeigte sich trotzdem "mit dem Verlauf der Diskussion sehr zufrieden". Das Bundesjustizministerium habe erklärt, dass mit dem einschlägigen EuGH-Urteil die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entfallen sei und die Bundesregierung deshalb derzeit von einer Neuregelung absehe. (jk)