WLAN-Lauschen bei Street View: Google muss vor US-Gericht
Google muss sich für das Mitschneiden von WLAN-Übertragungen vor Gericht verantworten. Der Antrag, die Klage abzuweisen, fand beim US Supreme Court kein Gehör.
Von 2008 bis 2010 haben Google Street-View-Fahrzeuge nicht nur Bilder gemacht und WLAN-Geräte verortet, sondern auch die Inhalte unverschlüsselter WLAN-Übertragungen mitgeschnitten und gespeichert. Dies erfolgte in 30 Ländern, darunter die USA. Dort klagten 17 Betroffene wegen Verletzung des Bundesgesetzes gegen unerlaubtes Abhören (Wiretap Act). Google beantragte die Einstellung dieses Verfahrens. Doch das hat der US Supreme Court am Montag abgelehnt (Docket No. 13-1181). Damit kann das zuständige Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien das Gerichtsverfahren fortführen.
(Bild:Â Gemeinfrei dank Photograph Kowloneese)
Google hatte sich auf eine Ausnahme vom gesetzlichen Abhörgebot berufen. Doch sowohl die erste als auch zweimal die zweite Instanz entschieden, dass die Ausnahmebestimmung nur auf Audioübertragungen, nicht aber auf WLAN-Schnüffelei anwendbar ist. Google wandte sich an den Supreme Court, der die Behandlung des Falles ablehnte. "Wir sind enttäuscht", hieß es dazu aus Googles Presseabteilung.
Das US-Höchstgericht nimmt nur etwa ein Prozent aller herangetragenen Fälle an. Alle anderen Entscheidungen erwachsen in Rechtskraft und gelten als bindend für alle Gerichte im jeweiligen Gerichtsbezirk. In diesem Fall gilt die Entscheidung für den gesamten neunten Bundesgerichtsbezirk, der im Westen des Landes liegt und auch Kalifornien umfasst. Es ist der mit Abstand bevölkerungsreichste US-Gerichtsbezirk. Die Kläger leben zum Teil auch in anderen Teilen der USA. Ihre jeweiligen Klagen wurden zu einem Prozess in Nordkalifornien zusammengefasst.
Bisher geringe Strafen
Googles Abhörfahrten in 30 Ländern waren kein Fehler eines Einzelnen. Trotzdem kam der Datenkonzern mit geringen Strafzahlungen in einer Reihe von Ländern davon. In den USA untersuchten Bundesbehörden den Skandal, stellten die Verfahren aber ein. Um auch eine Gruppe aus 38 US-Staaten und dem Bundesbezirk District of Columbia loszuwerden, zahlte Google sieben Millionen US-Dollar. Im Vergleich zu heute in den USA üblichen Summen für die Einstellung solcher Untersuchungen war das ein geringer Betrag.
Nun wird sich Google auch mit dem 17 privaten Klägern auseinandersetzen müssen. Wahrscheinlichstes Ergebnis ist ein Vergleich, bei dem Google wieder einen Scheck ausstellt. Das ist die in den USA übliche Reaktion großer Unternehmen, wenn es ihnen nicht gelingt, einen Prozess einstellen zu lassen. Google steht es aber frei, sich auf das Gerichtsverfahren einzulassen.
Das Verfahren heißt Joffe v. Google. Die nun indirekt vom Supreme Court bestätigte Entscheidung (PDF) der zweiten Instanz befasst sich ausführlich mit Auslegungsfragen. Die Lektüre erfordert ein gerüttelt Maß Konzentration. (ds)