EU-Kommission für schärfere Durchsetzung von Urheberrechten

Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte an immateriellen Gütern im Binnenmarkt und eine einschlägige Strategie für Drittstaaten verabschiedet. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Internet.

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Michel Barnier, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, betonte, die EU-Kommission wolle vor allem gewerbsmäßigen Urheberrechts-Verletzern die Einnahmequelle entziehen

(Bild: EU-Kommission)

Mit einem Maßnahmenpaket will die EU-Kommission Inhabern etwa von Marken-, Patent- oder Urheberrechten weitere Möglichkeiten an die Hand geben, ihre Ansprüche in der Praxis durchzusetzen. Sie hat dazu am Dienstag einen Aktionsplan beschlossen, mit dem unter anderem illegalen Angeboten im Einklang mit dem "Follow the Money"-Ansatz der Geldhahn abgedreht werden soll. Dieser besagt etwa, dass Werbung auf Webseiten mit überwiegend rechtswidrigen Offerten nicht mehr zu schalten ist.

Die Initiative sieht die Aufnahme eines Dialogs mit Online-Anbietern von Werbe- und Zahlungsdienstleistungen vor. Sie sollen dabei mithelfen, Gewinne aus gewerbsmäßigen Schutzrechtsverletzungen im Internet zu verringern. Zudem plädiert die Kommission dafür, besondere Sorgfaltspflichten für alle Akteure einzuführen, "die an der Herstellung von Waren mit einem hohen Gehalt an geistigem Eigentum beteiligt sind". Eine "verantwortungsvolle Kontrolle der Lieferkette" kann ihrer Ansicht nach das Risiko von Rechtsverstößen verringern.

Die EU-Kommission will zudem vor allem kleinere Unternehmen bei der Rechtsdurchsetzung durch verbesserte Gerichtsverfahren unterstützen. Dazu möchte sie erstmals nationale Regeln prüfen, die den Mittelstand beim Zugang zur Justiz helfen. Behörden der Mitgliedsstaaten sollen zudem umfassend geschult werden, damit sie rascher "gewerbsmäßige schutzrechtsverletzende Aktivitäten in der gesamten EU" erkennen und ihnen vorbeugen können. Hindernisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit dabei will die Kommission ausmachen und beseitigen.

Parallel hat die Kommission eine Strategie für den Schutz und die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittstaaten verabschiedet. Diese macht sich etwa für das Einfügen einschlägiger Kapitel in "bilateralen Handelskommen" stark. Derzeit verhandelt Brüssel unter anderem mit den USA über die Freihandelsvereinbarung TTIP, in der dieser Aspekt eine Rolle spielen soll.

Zudem will die Kommission beispielsweise Entwicklungsländern helfen, im Rahmen von Gesprächen "systemische Probleme und zentrale Schwachstellen" der dortigen Schutzregeln zu beheben. Dazu soll eine Liste von "Schwerpunktstaaten" für "gezielte Anstrengungen" erarbeitet werden. Auch an "technische Hilfe" durch Schulungen oder den Aufbau behördlicher Kapazitäten wird gedacht.

Statt den Einzelnen zu bestrafen, der – häufig unwissentlich – gegen Immaterialgüterrechte verstoße, orientierten sich die beschlossenen Maßnahmen an dem Ziel, gewerbsmäßigen Verletzern die Einnahmequelle zu entziehen, erläuterte Binnenmarktkommissar Michel Barnier die Stoßrichtung.

Handelskommissar Karel De Gucht ergänzte, dass man offen sei, das eigene Schutzkonzept an den Entwicklungsstand internationaler Partner anzupassen. Zugleich verwies er auf die "positiven Auswirkungen, die geistiges Eigentum auf Wachstum, Arbeitsplätze und Verbraucher haben kann". Nach dem Einleiten der Maßnahmen bis spätestens 2015 will die Kommission deren Erfolg messen und gegebenenfalls zusätzlich gesetzgeberisch tätig werden. (jk)