Datenschutz: EU-Studie zeigt Probleme in der Praxis

Der Datenschutz hat hierzulande zwar ein vergleichsweise hohes Niveau, doch gibt es in der Umsetzung etwa beim Auskunftsrecht auch in Deutschland Probleme.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das deutsche Datenschutzrecht hat zwar ein hohes Niveau, doch das Auskunftsrecht über die eigenen Daten reicht da nicht heran. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des EU-Forschungsprojekts IRISS (Increasing Resilience in Surveillance Societies). Es geht unter anderem der Frage nach, wie demokratische Rechte in Staaten praktiziert werden, die Überwachungssysteme einsetzen. In zehn europäischen Staaten wurde untersucht, wie das Recht auf Auskunft über die eigenen Daten gehandhabt wird.

Auch für Überwachungskameras gibt es datenschutzrechtliche Vorschriften. Nicht immer werden sie eingehalten.

(Bild: sxc.hu)

Das Auskunftsrecht, das Transparenz herstellt, gilt als zentrales Element des europäischen Datenschutzes und das wichtigste der vier Rechtsprinzipien Zugang, Korrektur, Einspruch und Löschung. Es versetze den Bürger erst in die Lage, sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung überhaupt wahrzunehmen, betonen die Autoren der Studie. Sie kommen jedoch zu dem Schluss, dass das Recht in der Praxis so gestaltet wird, dass Bürger oft gar nicht versuchen, es auch in Anspruch zu nehmen.

Verstöße gegen das Auskunftsrecht werden bislang außer in Luxemburg nirgendwo geahndet. Anfragen können Datenverarbeiter demnach gefahrlos ignorieren. Den Bürgern wird kein Rechtsmittel an die Hand gegeben, um ihr Auskunftsrecht durchzusetzen. Für die Studienautoren ist damit klar, dass die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 in den EU-Staaten nicht angemessen umgesetzt wurde. Es brauche „geschultes Personal und klar definierte Abläufe“, um das Auskunftsrecht mit Leben zu füllen. Clive Norris, Professor für Rechtssoziologie an der Universität Sheffield, sieht daher „dringenden Handlungsbedarf für die Politik“.

Die Bürger müssen für die Wahrnehmung ihres Auskunftsrechts zunächst herausfinden, wer die Daten verarbeitet, um dann in einem zweiten Schritt Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen zu können. Die Forscher untersuchten daher 327 Datenverarbeiter in zehn EU-Staaten, dazu gehörten Betreiber von Videoüberwachungsanlagen und Kundenkartensystemen, behördlichen Datenverarbeitungen und Internet-Shops. Insgesamt bewegt sich die Erfolgsrate zwischen 68 und 94 Prozent. In Deutschland liegt die Erfolgsrate bei 81 Prozent – sie liegt damit knapp über dem europäischen Durchschnitt von 80 Prozent. Ein Fünftel der Versuche, Auskunft zu den gespeicherten Daten zu erlangen, scheitern damit bereits im Vorfeld.

Positiv werden im europäischen Durchschnitt nur 43 Prozent der Auskunftsanträge beantwortet, 57 Prozent werden nicht vollständig gesetzeskonform bearbeitet: Die personenbezogenen Daten werden entweder nicht offen gelegt oder es wird ein automatisierter Entscheidungsprozess angewandt. „Häufig war es schwierig, personenbezogene Daten zu erhalten und die Datenverarbeiter zeigten sich deutlich zurückhaltend bei der Beantwortung der Anfragen“, heißt es in dem Bericht. Spitzenreiter Großbritannien bringt es immerhin auf 71 Prozent, Deutschland auf Platz 2 aber lediglich auf 50 Prozent. Schlusslicht sind Italien und Norwegen mit jeweils 33 Prozent.

Auskunftsanfragen zu Videoüberwachungsanlagen erwiesen sich als besonders schwierig. EU-weit sind ein Fünftel der Videoüberwachungsanlagen nicht beschildert. In 43 Prozent der beschilderten Fälle sind die Angaben „armselig“. Nur ein Drittel der Beschilderungen gibt einen Hinweis auf die datenverarbeitende Stelle. Dabei konnten die Forscher in Deutschland, Norwegen, Österreich und Ungarn in keinem Fall einen Hinweis auf die Videoüberwachung bzw. auf die Betreiber der Überwachungsanlagen finden.

Auch der Kontakt mit den Betreibern erwies sich als schwierig. In Deutschland wurden die Forscher bei ihrem Auskunftsersuchen mit „extrem unklaren Erklärungen“ abgespeist. In Italien konnten die kontaktierten Verantwortlichen für die Videoüberwachung nichts mit dem Begriff „Datenverarbeiter“ anfangen und empfahlen den Forschern, sich online kundig zu machen. In einigen Ländern wie Norwegen hingegen verwies man die Forscher an die Polizei, um die Videoaufnahmen zu erhalten. In allen Fällen wurden die Forscher rechtlich und sachlich nicht korrekt beraten. Sie sehen einen Zusammenhang damit, dass diese Datenverarbeiter zuvor noch nie Auskunftsanfragen erhalten hatten.

Zur Frage, ob Daten an Dritte weitergegeben werden, zeigten sich viele Datenverarbeiter „widerwillig“, so die Studie. Im Schnitt wurden mehr als die Hälfte der Anträge unvollständig, mit allgemeinen Verweisen oder überhaupt nicht beantwortet. Bei Auskünften zu Art und Zweck der Verarbeitung blieben sogar zwei Drittel aller Datenverarbeiter die Antwort schuldig. Einen Grund für das mangelnde Kommunikationsverhalten der Betreiber dafür sehen die Forscher darin, dass das Personal oftmals nicht über die Gesetzeslage informiert war. (vbr)