Google setzt "Recht auf Vergessen" bei Zeitungsartikeln um

Britische Medien wurden von Google darüber informiert, dass einige ihrer Artikel nicht mehr im Suchindex auftauchen. Damit setzt der US-Konzern offenbar ein EuGH-Urteil vom Mai um.

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"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Die britischen Medien The Guardian, Daily Mail und BBC sind von Google darüber benachrichtigt worden, dass einige ihrer Artikel in Europa aus dem Index der Suchmaschine genommen wurden. Damit setzt der US-Konzern offenbar Löschaufforderungen um, die Nutzer nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Mitte Mai ermöglicht wurden. Der EuGH hatte entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber dazu verpflichtet werden können, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen.

Für den Guardian hat das nun zur Folge, dass Google sechs Artikel der Zeitung in Großbritannien nicht mehr auflistet, wohl aber weiterhin in der US-Version der Suchmaschine. Darin ging es unter anderem um den ehemaligen schottischen Fußballschiedsrichter Douglas McDonald – ebenso wie in Löschanfragen an die Daily Mail, wie die Zeitung berichtet. Die BBC wurde nach Angaben ihres Wirtschaftsredakteurs Robert Peston von Google informiert, dass ein Blogbeitrag aus dem Suchindex genommen wurde. Der US-Konzern gibt aber nicht bekannt, wer die Löschanfrage gestellt hat und wie seine Begründung lautete.

Martin Clarke, Chef des Online-Auftritts der Daily Mail, sagte, anhand der Beispiele werde deutlich, wie unsinnig die EuGH-Entscheidung sei. Die Umsetzung des Urteils sei ähnlich, wie in eine Bibliothek zu gehen und Bücher zu verbrennen, die einem nicht gefallen. Mail Online werde regelmäßig Listen der Artikel veröffentlichen, die Google aus seinem Index genommen hat.

Der Guardian bezeichnet die EuGH-Richter in einem Weblog-Eintrag gar als "digitale Konterrevolutionäre". Zudem könnten sich die Löschanfragen für die Betroffenen als kontraproduktiv erweisen, denn die von ihnen nicht erwünschten Berichte würden zwar nicht mehr von Google verlinkt, existierten als solche aber weiterhin im Netz. Nun gerieten sie wieder ans Licht der Öffentlichkeit. (anw)