BGH: Google muss Links nur bei Nachweis von Falschangaben löschen
Nur wenn Betroffene nachweisen, dass Artikel Falschangaben über sie enthalten, muss Google sie aus seiner Trefferliste löschen, entschied der Bundesgerichtshof.
Nur wenn Betroffene nachweisen, dass Artikel Falschangaben über sie enthalten, muss Google sie aus seiner Trefferliste löschen, entschied der Bundesgerichtshof.
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