Geheimverhandlungen: Europas Regierungen mĂĽssen etwas transparenter werden
Der EU-Rat hatte sich juristisch rundweg gegen ein Ersuchen auf Akteneinsicht der EU-Abgeordneten Sophie in 't Veld gewehrt. Nun unterlag er in einer Berufungsverhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof.
Europas Regierungen müssen in internationalen Verhandlungen etwas transparenter werden. Am gestrigen Donnerstag unterlagen sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit ihrer Berufung gegen ein entsprechendes Urteil. Die erste Kammer des EuGH anerkannte zwar – wie schon vor ihm das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EG) – die Schutzwürdigkeit der Verhandlungsstrategie in den EU-US-Verhandlungen zum Bankdatentransfers (SWIFT, später Terrorist Finance Tracking Programm, TFTP). Die Luxemburger Richter meinten aber auch, ein lediglich "hypothetisches Risiko" rechtfertige die Geheimhaltung von Dokumenten nicht. Im Falle der Stellungnahme von Ratsjuristen zu den Rechtsgrundlagen der Verhandlungen überwiege das Recht der Öffentlichkeit auf Einsicht.
(Bild:Â alde.eu )
Geklagt hatte bereits 2009 die niederländische EU-Abgeordnete Sophia in 't Veld. Der EU-Rat hatte ihr Ersuchen auf Einsicht in die Stellungnahme der Ratsjuristen zur Rechtsgrundlage der SWIFT-Geheimverhandlungen rundweg abgelehnt. Das nach Bekanntwerden des unkontrollierten Zugriffs der US-Behörden auf die Bankdaten aller EU-Bürger ausgehandelte SWIFT-Abkommen war erst im zweiten Anlauf, nachdem Kontrollmechanismen eingefügt wurden, vom EU-Parlament angenommen worden. In 't Veld hatte die Auffassung vertreten, dass die Offenlegung des Ratsgutachtens ein anderes Licht auf die Verhandlungen mit den USA hätte werfen können und erstritt vor dem EG einen Teilerfolg.
EU-Regierungen befĂĽrchten schlechte Verhandlungsposition
Das EG meinte, dass gerade Transparenz zum Verfahren den Organen der Gemeinschaft in den Augen der Öffentlichkeit mehr Legitimität verleihe und eine öffentliche Diskussion ermögliche. Informationen vorzuenthalten nähre dagegen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Rechtsakts und der Legitimität des Entscheidungsprozesses selbst. Weil das Gericht eine Geheimhaltung von Verhandlungspositionen selbst durchaus bejahte, trug es dem Rat auf, erneut zu prüfen, welche Teile der Ratsdokumente der klagenden Abgeordneten zur Verfügung gestellt werden könnten.
Doch der EU-Rat mochte auch kein kleines bisschen transparent sein und legte Berufung beim EuGH mit der Begründung ein, die Wahl der Rechtsgrundlage und möglicher Streit darüber könne die Verhandlungsposition der EU unterminieren und vom Verhandlungspartner ausgenutzt werden. Auch das Parlament könne versuchen, den laufenden Verhandlungsprozess zu beeinflussen. Das Gericht müsse die in der Transparenzverordnung (EG 1049/2001) vorgesehenen Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten streng auslegen.
EU-Regierungen mĂĽssen Nachweise erbringen
Falsch, erklärten jetzt die obersten Richter, und wiesen die Berufung des Rates jetzt in allen Punkten zurück. Der Rat sei in der Tat den Nachweis schuldig geblieben, warum öffentliche Interessen durch die Veröffentlichung der Stellungnahme zur Rechtsgrundlage gefährdet seien. Ein bloßer Verweis reiche nicht aus, insbesondere, wenn er gleich für zwei verschiedene im Gesetz vorgesehene Ausnahmen vom Zugangsrecht angeführt werde.
In 't Veld begrüßte das Urteil. Die wieder im EU-Parlament sitzende Abgeordnete forderte dringend Verbesserungen in den Transparenz-Gesetzen der Gemeinschaft. Ein sich über fünf Jahre hin ziehendes Gerichtsverfahren sei zu aufwändig und zu teuer für die Bürger, kritisierte in 't Veld. Sie hatte auch erfolglos auf Zugang zu ACTA-Dokumenten geklagt und betreibt derzeit mehrere Verfahren vor dem Ombudsmann der EU, unter anderem wegen eines geheimgehaltenen Europol-Prüfberichts zu den laufenden Bankdatentransfers.
Das SWIFT/TFTP-Abkommen ist seit den Enthüllungen Snowdens wieder in der Kritik. Angesichts der Informationen über durch US-Dienste abgehörte EU-Büro wirkt auch die im Verfahren hoch gehaltene Notwendigkeit, Verhandlungsstrategien vor den "Partnern" geheim zu halten, etwas beschädigt. (anw)