EU-Kommission fordert mehr Schutz vor Online-Glücksspiel

Verantwortungsvolle Werbung, kein Zugang für Kinder zu Online-Glücksspiel, mehr Kontrolle für Spieler lauten einige Empfehlungen der EU-Kommission für die EU-Mitgliedsstaaten.

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"Wir müssen alle Bürger, und insbesondere unsere Kinder, vor den Risiken des Glücksspiels schützen. Nun ist es an den Mitgliedstaaten sowie an den Glücksspielbetreibern, in diesem schnell wachsenden digitalen Sektor das von uns angestrebte hohe Verbraucherschutzniveau in der EU sicherzustellen", sagt der für Binnenmarkt und Dienstleistungen EU-Kommissar Michel Barnier. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission eine Empfehlung für die Mitgliedsstaaten herausgegeben, wie sie mit Online-Glücksspiel umgehen und welche Regeln sie dazu erstellen sollen.

Die EU-Kommission will Online-Glücksspiel nicht verbieten, aber für mehr Verbraucherschutz sorgen.

(Bild: EU-Kommission)

Glücksspiel-Websites sollen nach Meinung der Kommission Verbraucher umfassend über die Risiken des Spielens aufklären. Werbung und Sponsoring sollen "verantwortungsvoll" sein. Minderjährige dürften keinen Zugang zu diesen Websites haben. Auch sollen sie so wenig wie möglich – vor allem durch Werbung – mit Glücksspielen in Kontakt kommen.

Insgesamt solle Werbung und Sponsoring transparenter sein und mehr soziale Verantwortung aufweisen. Damit meint die Kommission, dass keine falschen Versprechungen über Gewinnchancen gemacht und Verbraucher nicht zu Online-Glücksspielen gedrängt werden. Durch Werbung sollte nicht suggeriert werden, dass sich durch das Spiel soziale, berufliche, persönliche oder finanzielle Probleme lösen lassen. Kampagnen sollen über Risiken aufklären.

Die EU-Kommission empfiehlt zudem ein Registrierungsverfahren für Online-Glücksspieler, deren Alter und Identität die Betreiber von Glücksspiel-Websites überprüfen müssen. Durch die Accounts könnten die Betreiber das Spielverhalten verfolgen und einschreiten, falls nötig. Mitarbeiter von Online-Glücksspielbetreibern müssten in dieser Hinsicht geschult werden.

Auf der Gegenseite sollen die Spieler ebenfalls ihr Verhalten kontrollieren und beispielsweise ein Ausgabenlimit festlegen die Spielzeit zeitlich begrenzen können. Auch sollen sie sich selbst den Zugang zu Glücksspiel-Websites verwehren und Beratungsstellen aufsuchen können. Zudem sollen die Mitgliedsstaaten Daten über die Einrichtung und Schließung von Spielerkonten und über Verstöße gegen die Vorschriften über die kommerzielle Kommunikation erfassen. Überwachen müssten dies Regulierungsstellen.

In Deutschland gilt seit Juli 2012 gilt ein neuer Glücksspielstaatsvertrag. Die Regierungschefs von 15 der 16 Bundesländer einigten sich darauf, den zuvor stark reglementierten deutschen Glücksspielmarkt zu liberalisieren. Das Lottomonopol des Staates blieb aber bestehen, auch die Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele wie Poker und Casino-Spielen im Internet ist weiter grundsätzlich verboten. Allerdings können jetzt Online-Lotterien und -Sportwetten ausnahmsweise erlaubt werden.

Anders als die anderen Länder trat Schleswig-Holstein dem Vertrag zunächst nicht bei, sondern schlug von 2012 bis Februar 2013 einen Sonderweg ein. In dieser Zeit erhielten dort Anbieter aus der EU unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung, um Glücksspiele im Internet zu veranstalten, zu vermitteln und dort dafür zu werben. Ziel war es, den Schwarzmarkt auszutrocknen. Nach der Abwahl der CDU/FDP-Landesregierung kehrte das Land zum Staatsvertrag zurück – doch die auf mehrere Jahre erteilten Lizenzen für Wettanbieter im Internet bestehen fort.

Im Juni entschied der Europäische Gerichtshof, die Kieler Landesregierung habe mit der vorübergehenden Liberalisierung des Online-Glücksspiels nicht das in Deutschland geltende allgemeine Verbot aufgeweicht. Das Ausscheren aus dem Staatsvertrag habe nicht das Spieleverbot der anderen Bundesländer für Glücksspiele im Internet infrage gestellt. (mit Material der dpa) / (anw)