Kfz-Kennzeichen-Scanning: Bundesverfassungsgericht sieht gewichtige verfassungsrechtliche Fragen

Das Bundesverfassungsgericht hat aus formalen Gründen eine Beschwerde gegen den Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen nicht angenommen. Es sieht aber einige Fragen aufgeworfen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 107 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Massenkontrollen von Kfz-Kennzeichen in Niedersachsen nicht zur Entscheidung angenommen. Die 2008 eingereichte Beschwerde sei unzulässig, da eine Frist versäumt worden sein, geht aus der Entscheidung hervor. Darin schreibt das Gericht aber auch, der Kfz-Massenabgleich werfe "gewichtige verfassungsrechtliche Fragen" auf.

Die Beschwerde hatte Oliver Steinkamp vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Zu der Zeit hatte das Bundesverfassungsgericht die automatische Erfassung von Autofahrern in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Neben diesen beiden Ländern haben danach auch andere den Massenabgleich ausgesetzt, nur Bayern und Niedersachsen nicht.

Steinkamp fordert nun den Landtag auf, die in seiner Beschwerde aufgeworfenen Fragen zu klären: "Die Streubreite der niedersächsischen Ermächtigung zu Dauerkontrollen an fast beliebigen Straßen steht außer jedem Verhältnis zum Ertrag der Maßnahme. Dieses Gesetz ist kompetenzwidrig, unklar und unverhältnismäßig." 50 Millionen Autofahrer in Deutschland dürften nicht als potenzielle Verbrecher unter Generalverdacht gestellt werden. "Niedersachsen muss endlich dem Vorbild anderer Länder folgen und das massenhafte Scannen unserer Kfz-Kennzeichen einstellen", meint Steinkamp. (anw)