Großbritannien: Abgeordnete klagen gegen Überwachungs-Notstandsgesetz DRIP

Wenige Tage nach Verabschiedung des Überwachungsgesetzes DRIP in Großbritannien formiert sich nun der Widerstand. Zwei Abgeordnete haben eine Bürgerrechtsorganisation beauftragt, dagegen Klage einzureichen.

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Die beiden britischen Unterhausabgeordneten David Davis (Conservative Party) und Tom Watson (Labour) ziehen gegen das vergangene Woche durchgedrückte Notstandsgesetz DRIP (Data Retention and Investigatory Powers Act) vor Gericht. In ihrem Namen soll die Bürgerrechtsorganisation Liberty vor dem High Court dagegen klagen, teilten sie am heutigen Dienstag mit. Ihrer Meinung nach verstößt das neue Gesetz, das die Vorratsdatenspeicherung absichern soll und mehr Überwachung legitimiert gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Vorratsdatenspeicherung

Beide Abgeordnete und Liberty kritisieren das Gesetz nicht nur inhaltlich sondern auch die große Eile, mit der es durch das Parlament gebracht wurde. James Welch von Liberty etwa bezeichnete es als "genauso absurd wie beleidigend", dass DRIP als Notstandsgesetz kurz vor der parlamentarischen Sommerpause eingebracht wurde. Das als Grund angeführte Urteil des EuGH gegen die Vorratsdatenspeicherung war da bereits drei Monate alt, genug Zeit, um ohne Eilgesetz darauf zu reagieren. "Hinter verschlossenen Türen kann man keine guten Gesetze machen", fasste Tom Watson diese Kritik zusammen.

In einem Eilverfahren hatten die drei großen Parteien (Conservative Party, Liberal Democrats und Labour) des britischen Parlaments vergangene Woche das heftig kritisierte Gesetz beschlossen. Kritik wurde immer wieder damit abgebügelt, dass andernfalls die Vorratsdatenspeicherung gestoppt werden müsse und dann Menschenleben gefährdet wären. Außerdem gebe das Gesetz der Regierung keine neuen Rechte, sondern sichere bestehende nur vor Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil. Im Widerspruch zu dieser Aussage hat DRIP die Überwachungsrechte der britischen Regierung auch auf das Ausland ausgeweitet: Dort können Unternehmen zur Überwachung verpflichtet werden, sogar wenn keine Verbindung zu Großbritannien vorliegt.

Unklar ist auch noch, ob Großbritannien gegen EU-Recht verstoßen hat, als es die gesetzliche Neuregelung eines unter EU-Kompetenz fallenden Sachverhalts während des Eilverfahrens nicht rechtzeitig der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt hat. Eine Prüfung dieser Frage hat bereits vergangene Woche die Bürgerrechtsorganisation Access in die Wege geleitet. (mho)