Film-Firmen fordern Websperren von österreichischen Internet-Providern

Ab 1. August sollen kinox.to, movie4k.to und thepiratebay.se sowohl auf DNS- als auch auf IP-Ebene gesperrt werden. Diese Forderung dreier Filmfirmen haben vier große österreichische ISP erhalten.

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Drei Unternehmen der Filmbranche fordern die Umsetzung einer jüngst ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) Österreichs zur Internetzensur. Spätestens ab Freitag sollen österreichische Provider den Zugriff auf bestimmte Webseiten auf IP-Ebene sperren. Außerdem sollen sie ihre Domain Name Server (DNS) manipulieren. Eine entsprechende Forderung hat der Bote einer Wiener Anwaltskanzlei am Montag den vier größten österreichischen ISP überbracht.

Der Anwalt vertritt die Unternehmen Allegro Film-Verwertungs GesmbH, Wega Filmproduktionsges.m.b.H. und epo-film produktionsges.m.b.h. Sie wollen den Zugriff auf zwei Portale, die zu Videostreams verlinken, unterbunden wissen: kinox.to und www.movie4k.to. Gleichermaßen soll thepiratebay.se, wo Torrent-Verweise abrufbar sind, gesperrt werden.

Ein Ausschnitt der Unterlassungsaufforderung (Screenshot)

(Bild: Schreiben von Nikolaus Kraft)

Die anwaltliche Beschreibung der Online-Angebote liest sich recht nutzerfreundlich: On-Demand-Streaming samt Download für die Öffentlichkeit, "Kinofilme laufend und mitunter auch in mehreren Versionen", "mit nahezu jeder Browser-Software". Finanziert werde der Serverbetrieb durch Werbung, "insbesondere für Online-Gewinnspiele, Abzockangebote und Online-Wetten sowie Sexdates."

Die Filmfirmen würden gerne gegen die Betreiber selbst vorgehen, heißt es weiter, alldieweil: "Mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln können die Betreiber jedoch nicht festgestellt werden." Die Hoster wiederum seien auf "strukturell rechtsverletzende Seiten" spezialisiert und würden Sperraufforderungen regelmäßig ignorieren. Ob der Anwalt die Hoster tatsächlich aufgefordert hat geht aus dem Schreiben nicht hervor.

Vergangene Woche hat der OGH entschieden, dass Providern untersagt werden kann, den Zugang zu einer Website zu vermitteln, auf der Schutzgegenstände ohne Zustimmung der Rechteinhaber zugänglich gemacht werden. Dafür reicht die Behauptung einer Person, in ihren Rechten verletzt zu werden, aus. Eine unabhängige Überprüfung ist nicht vorgesehen. "Bestimmte technische Maßnahmen kann das Gericht nicht anordnen; die Auswahl obliegt dem Provider", wird auf der Website des OGH außerdem festgehalten.

Die österreichischen Internetprovider sind mit dieser rechtskräftigen Entscheidung (OGH 4 Ob 71/14s) gar nicht glücklich. Sie fordern eine Überprüfung jeder Zensuraufforderung durch unabhängige Richter. Diese sollen außerdem regelmäßig Nachschau halten, ob eine verfügte Netzsperre noch angebracht ist. Wie die Erfahrung zeigt, ändern gesperrte Webseiten ihre IP-Adresse und/oder Domain oft schon nach wenigen Stunden. Zurück bleibt die Sperre, die später legale Angebote trifft. So dürfte die IP-Adresse von thepiratebay.se laut Yougetsignal in jüngerer Zeit auch vom URL-Verkürzer tinyurl.com sowie einem Baumarkt genutzt worden sein.

Blockiert ein Provider ein legales Angebot, läuft er Gefahr, nicht nur von dem Betreiber dieses Angebots, sondern auch von seinen eigenen Kunden verklagt zu werden. Darüber hinaus werden über die IP-Adresse eines Webseiten-Servers regelmäßig auch ganz andere Dienste wie zum Beispiel E-Mail abgewickelt. Eine IP-Sperre, wie sie von dem Anwalt vorgeschlagen wird, träfe auch diese Dienste. (ds)