T-Online stoppt umstrittene Aktienkampagne

Die Auseinandersetzung zwischen AOL und T-Online ĂĽber die bevorzugte Zuteilung von T-Online-Aktien wird vor dem DĂĽsseldorfer Landgericht verhandelt.

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Die Auseinandersetzung zwischen AOL und T-Online über die bevorzugte Zuteilung von T-Online-Aktien wird am kommenden Montag, den 27. März um 12.00 Uhr vor dem Düsseldorfer Landgericht verhandelt. AOL hatte am gestrigen Mittwoch per einstweiliger Verfügung einen sofortigen Stopp der T-Online-Mitgliederbefragung erwirkt. T-Online hatte seinen Kunden die bevorzugte Behandlung bei der Aktienzuteilung versprochen, falls sie einen Fragebogen im Web komplett ausfüllten. AOL sieht darin ein "Lockmittel", das viele Menschen dazu verleite, T-Online-Kunde zu werden. "Solange keine Transparenz über den Mechanismus der Zuteilung vorliegt, handelt es sich um ein unlauteres Mittel der Neukundenakquise.", erklärte gestern AOL-Sprecher Frank Sarfeld.

Nun wird bei T-Online darüber diskutiert, welchen Ersatzbonus man denjenigen Kunden anbieten kann, die bereits den Fragebogen ausgefüllt haben. Die AOL-Verfügung gilt rückwirkend, das heisst, auch Kunden, die bereits an der Mitgliederbefragung teilgenommen haben, kommen nun nicht in den Genuss der versprochenen Bevorzugung. Firmensprecher Ulrich Lissek bestätigte gegenüber c't, dass die Befragung nur kurzfristig ausgesetzt ist. Im Verlauf des heutigen Donnerstags werde die Site wieder ins Web gestellt. Dort werde dann auch verkündet, welchen Ersatz man den Teilnehmern bieten will. Momentan finden interessierte T-Online-Kunden auf der Seite nur den lapidaren Hinweis: "Die Frage, warum sich AOL gegen unsere Vorgehensweise wendet, kann unseres Erachtens nur das Unternehmen selbst beantworten" – Telefon- und Faxnummer des Konkurrenten inklusive.

Neben AOL hatte auch die Bad Homburger Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbes e.V. eine einstweilige Verfügung gegen die T-Online-Methode erwirkt. Allerdings wurde die Verfügung nie wirksam, weil die Zentrale mit der Zustellung abwartete. Heute nun erklärte sie in einer Pressemitteilung die Auseinandersetzung für beendet. Die Telekom sei nach Verhandlungen bereit gewesen, "ohne weitere gerichtliche Auseinandersetzung nach dem 23. März auf die werbliche Anlockung von Neukunden mit hinweis auf die bevorzugte Aktienzuteilung zu verzichten."

Vermutungen aus Juristenkreisen, nach denen die Telekom als zahlendes Mitglied im Wettbewerbsverband die gegnerischen Anwälte unter Druck setzte, wurden in der Erklärung nicht entkräftet. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sprach allerdings der federführende Anwalt Hans-Frieder Schönheit in diesem Zusammenhang von "Verschwörungstheorien": "Wir lassen uns nicht von einem einzelnen Mitglied unter Druck setzen." (hob)