europe-v-facebook.org plant weitere juristische Offensive gegen Facebook

Max Schrems von der österreichischen Datenschutz-Initiative europe-v-facebook.org will stellvertretend für alle, die sich an einer Klage gegen Facebook beteiligen, 500 Euro Schadenersatz erstreiten.

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Den österreichischen Datenschutz-Aktivisten europe-v-facebook.org reicht das von ihnen in Irland wegen Facebook angestrengte Verfahren nicht aus. Max Schrems, der sich bereits mehrfach bei den Behörden über mangelnden Datenschutz auf Facebook beschwert hatte, klagt vor dem Handelsgericht Wien gegen das Online-Netzwerk. Nun rief er andere Facebook-Mitglieder auf, sich ihm anzuschließen. "Mit jedem zusätzlichen Teilnehmer steigt auch der Druck auf Facebook", erklärte Schrems. Er will für jeden Teilnehmer 500 Euro Schadenersatz von Facebook einklagen.

Logo der Initiative (abgeändert)

(Bild: europe-v-facebook.org )

Schrems hält Facebooks Bestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten nach EU-Recht für ungültig. Außerdem würden viele Daten "hinter dem Rücken" der Nutzer gesammelt. Auch die Zusammenarbeit mit dem US-Geheimdienst NSA über das Programm "Prism" ist Teil der Klage. Facebook und andere Internetfirmen mit Sitz in den USA sind gesetzlich verpflichtet, Behörden unter bestimmten Umständen Zugriff auf Nutzerdaten zu gewähren.

Die irische Datenschutzbehörde habe Facebook in zwei Berichten einige "Empfehlungen" ausgesprochen, erläutern die Aktivsten. "Leider sind diese Berichte nicht nur in vielen Punkten nachweislich inkorrekt, es besteht auch der dringende Verdacht, dass die irischen Behörden bewusst nicht gegen Facebook vorgehen. Von vielen Seiten wird gemutmaßt, dass das politische Gründe hat." Ein Zivilverfahren in Österreich sei davon unabhängig.

An der Klage beteiligen kann sich demnach jeder erwachsene, private Facebook-Nutzer, der nicht in den USA oder Kanada wohnt. Die Teilnahme koste nichts, sie berge auch kein finanzielles Risiko, falls die Klage nicht erfolgreich ist. Gruppen können in Österreich zwar prinzipiell nicht klagen, viele Personen können aber ihre Ansprüche an eine Person übertragen. (mit Material der dpa) / (anw)