VGH: Mappus hat Anspruch auf Löschung von E-Mail-Kopien

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden: Das Bundesland muss Backups von E-Mails seines Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus löschen.

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Das Land Baden-Württemberg muss Kopien von E-Mails des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) löschen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit Sitz in Mannheim laut Mitteilung vom Montag. Der Ex-Regierungschef habe einen Anspruch auf die Löschung. Zuvor müssen die Mails zwar dem Landesarchiv zur Übernahme als Archivgut angeboten werden – der Landtag hat damit aber praktisch keinen Zugriff auf die Dokumente.

Baden-Württembergs Ex-Regierungs-Chef Stefan Mappus.

(Bild: dpa)

Der jetzige Landtag hatte sich aus den Mails vor allem Erkenntnisse über den umstrittenen Polizeieinsatz gegen Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 am "Schwarzen Donnerstag" im Herbst 2010 erhofft. Die Dateien seien personenbezogene Daten und zur Erfüllung der Aufgaben des Staatsministeriums nicht mehr erforderlich, heißt es in der Entscheidung der Richter vom 30. Juli. Damit bestätigten sie ein Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts von 2013 – das Land unterlag mit seiner Berufung.

Die Sicherungskopien waren im Herbst 2010 gezogen worden, um einen Fehler in Mappus' Computer zu finden. Nach seiner Wahlniederlage 2011 hatte der CDU-Politiker die Festplatte aus seinem Dienstrechner ausbauen und professionell löschen lassen. Mappus' Anwälte begründeten das damit, dass die Platte nicht überwiegend dienstliche, sondern auch private Daten enthalten habe. (Mit Material der dpa) / (axk)