Fall Yagmur: Landgericht muss Presseeinschränkung neu prüfen

Eine Poollösung für Fernseh-und Fotojournalisten sowie weitere Beschränkungen beim Filmen und Fotografieren genügten nicht den formalen Anforderungen, entschied das Bundesverfassungsgericht.

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Von
  • dpa

Das Hamburger Landgericht muss seine Pressebeschränkungen im Prozess um den gewaltsamen Tod der dreijährigen Yagmur neu prüfen. Die Entscheidung des Gerichts, die eine Poollösung für Fernseh- und Fotojournalisten sowie weitere Beschränkungen beim Filmen und Fotografieren vorsah, genügt nicht den formalen Anforderungen. Das Bundesverfassungsgericht hob die Anordnungen des Gerichts daher an zentralen Stellen auf. Der Vorsitzende Richter habe seine Entscheidung nicht ausreichend begründet, hieß es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung.

Das Landgericht verhandelt den aufsehenerregenden Prozess seit Juni. Die Mutter des kleinen Mädchens wird beschuldigt, ihr Kind zu Tode misshandelt zu haben. Der Vater soll tatenlos dabei zugesehen haben.

Das Gericht verfügte eine Poollösung für Fernseh- und Fotojournalisten. Foto- und Fernsehaufnahmen waren nur unmittelbar vor Beginn der Hauptverhandlung und nur in Anwesenheit des Gerichts im Verhandlungssaal gestattet. Nahaufnahmen von den Richtern waren gar nicht zulässig, solche von Verteidigern und Staatsanwaltschaft nur nach deren Zustimmung. Zeugen und Sachverständige dürfen ohne ihre Einwilligung gar nicht aufgenommen werden. Dagegen hatte der Axel Springer Verlag geklagt. (keh)