Wirtschaft protestiert gegen geplanten EU-Verbraucherschutz
Medien- und Wirtschaftsverbände haben sich gegen die geplante Neuregelung der Gerichtszuständigkeit ausgesprochen.
Führende deutsche Medien- und Wirtschaftsverbände haben sich heute in Brüssel gegen die geplante Neuregelung der Gerichtszuständigkeit in Verbrauchersachen ausgesprochen.
Nach der von der EU geplanten Neuregelung der internationalen Gerichtszuständigkeit für Verbrauchersachen kann der Gerichtsstand für Verbraucherverträge künftig am Wohnort des Verbrauchers liegen, wenn der andere Vertragspartner in dem Staat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit betreibt oder eine solche auf irgendeinem Wege auf diesen Staat ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt. Diese Regelung zielt vor allem auf einen besseren Verbraucherschutz bei Online-Geschäften.
Gegen diese Regionalisierung des Gerichtsstandes protestierten heute in Brüssel Medien- und Wirtschaftsverbände mit einem Rechtsgutachten. Würde Art. 15 der geplanten Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen in Kraft treten, so müsste jeder kommerzielle Anbieter, der eine weltweit abrufbare Website im Internet eingerichtet hat, künftig damit rechnen, in jedem beliebigen europäischen Staat von einem Verbraucher verklagt werden zu können. Dies ist nach Auffassung der Wirtschaftsverbände, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) und der Deutsche Multimediaverband (dmmv), nicht akzeptabel.
Dem Verbraucherschutz beim E-Commerce förderlicher sei es, wenn Online-Schiedsstellen eingerichtet würden, hieß es in der gemeinsamen Presseerklärung der Verbände. Die Rechtmäßigkeit von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr könne am besten von nationalen Instanzen am Ursprungsort überwacht werden, betonte ein Sprecher der Verbände. Die E-Commerce-Richtlinie solle daher ohne Einschränkungen des Ursprungslandsprinzips verabschiedet werden. (mbb)