Elektronische Gesundheitskarte ab 2015 Pflicht

Die elektronische Gesundheitskarte löst zum 1. Januar 2015 die alte Krankenversicherungskarte ab – unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum der alten Karte. Auf diesen Stichtag einigten sich die Spitzenvertreter des Gesundheitswesens.

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Von
  • Detlef Borchers

Mit Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigungen der Ärzte und Zahnärzte sowie des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen wurde der 1. Januar 2015 zum Stichtag für die Einführung der elektronische Gesundheitskarte (eGK) erklärt. Bis zum 31. Dezember 2014 können Ärzte und Zahnärzte ihre Leistungen noch über die alte Krankenversicherungskarte abrechnen, danach nur noch mit der neuen Chipkarte, die seit 2013 ausgegeben wird.

Die umstrittene eGK soll durch personalisierte Daten Missbrauch verhindern; sie wird ab 2015 Pflicht.

Mit der Festsetzung des Stichtages freuen sich die Verbände und die Projektgesellschaft Geamtik auf den Einstieg in die Nutzung der telematischen Infrastruktur. Im zweiten Quartal 2015 soll dann in den Testregionen Nordwest und Südost mit dem Online-Datenabgleich der Stammdaten in ausgewählten Arzt- und Zahnarztpraxen begonnen werden.

Wer ab 1. Januar ohne eGK zum Arzt oder Zahnarzt kommt, hat zehn Tage Zeit, mit einer Bescheinigung der Krankenkasse seinen Versichertenstatus nachzuweisen. Bei Hausärzten gilt diese Frist bis zum Quartalsende. Arzneimittel sollen bei Nichtvorlage der eGK nur privat verordnet werden. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes sind 1 bis 3 Prozent der Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen noch nicht mit einer eGK ausgerüstet beziehungsweise haben kein Foto eingeschickt. Das Foto des Versicherten soll gegen den Missbrauch der Karte schützen. (uk)