Gericht: Einzelverbindungsnachweis muss kostenlos sein
Einzelverbindungsnachweise in der Telefonrechnung müssen kostenlos sein. Bislang gezahlte Gebühren können zurückfordert werden.
Einzelverbindungsnachweise in der Telefonrechnung mĂĽssen kostenlos zur VerfĂĽgung gestellt werden. Wer bereits entsprechende GebĂĽhren bezahlt hat, kann diese zurĂĽckfordern. Darauf macht die Verbraucher-Zentrale Hamburg unter Berufung auf eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Schleswig (Az.: 2 C 486/99) aufmerksam.
In dem verhandelten Fall hatte ein Telefonkunde monatlich fünf Mark für die von ihm gewünschte Auflistung der einzelnen Verbindungen bezahlen müssen. Er protestierte zwar dagegen, doch die Telefongesellschaft reagierte nicht. Als der Kunde gegen die Gebühren klagte, bekam er Recht. Schon seit dem 1. Januar 1998 schreibt das Gesetz vor, dass Einzelverbindungsnachweise kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen -- nachzulesen auf dem Web-Server der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation. Wer seit Januar 98 zum Beispiel fünf Mark monatlich bezahlt habe, kann jetzt gut 120 Mark zurückfordern, so eine Sprecherin der Verbraucher-Zentrale. (dz)