Whistleblower vom Amt: Regierung veröffentlicht No-Spy-Erlass

Die Bundesregierung will mit der Veröffentlichung des "No-Spy-Erlasses" Spekulationen darüber eindämmen, das über öffentliche Vergabeverfahren schützenswerte Informationen an Geheimdienste weitergeleitet werden.

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Von
  • Detlef Borchers

Im Zuge des NSA-Skandals gab es wiederholt Gerüchte über die Spionagetätigkeit der NSA für US-Unternehmen. Sie führten dazu, dass die Bundesregierung im April dieses Jahres für Vergabeverfahren mit sicherheitskritischen Inhalten eine Bieter-Eigenerklärung und besondere Vertragsklauseln für solche Verfahren einführte. Die in der Presse als "No-Spy-Erlass" benannten vertraulichen Vergabehinweise führten fortlaufend zu Spekulationen, welche Firmen mit sicherheitsrelevanten Aufträgen betraut werden dürfen und welche nicht. Der Erlass wurde beispielsweise bemüht, als bekannt wurde, dass der US-Provider Verizon den Bundestag versorgt. Nun hat das zuständige Bundesinnenministerium "wegen des besonderen öffentlichen Interesses" den Erlass sowie die zugehörigen Handreichungen veröffentlicht.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Mit der Veröffentlichung dieser Dokumente sollen letzte Zweifel darüber zerstreut werden, dass Regierung und Behörden bei sicherheitsrelevanten Beschaffungen kaum darauf achten, dass ausländische Firmen als Vertragsnehmer mit ihren jeweiligen Geheimdiensten zusammenarbeiten könnten. Neben dem Fall Verizon gab es solche Zweifel, als bekannt wurde, dass die Strafverfolgungsbehörden Trojanersoftware zur Online-Durchsuchung von ausländischen Anbietern kaufen wollte. Auch die Tatsache, dass mit CSC Deutschland ein Tochterunternehmen des in den USA mit der NSA kooperierenden CSC-Konzerns das Funktionieren von TK-Überwachungssoftware prüft, gehört zu diesem Problemfeld.

Der Erlass zum Vergabeverfahren enthält als Reaktion auf den NSA-Skandal eine bindende Zusage des jeweiligen Anbieters, "dass ein Bieter nicht gezwungen ist oder gezwungen werden kann, heimlich oder offen Informationen, die aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland schützenwert sind, an ausländische Sicherheitsbehörden übermittelt." Kann der Anbieter diese bindende Zusage nicht geben, sind Behörden bei Ausschreibungen von Regierungsaufträgen ermächtigt, den Anbieter auszuschließen beziehungsweise die schnellstmögliche Kündigung eines bestehenden Auftrages oder Dienstleistungsvertrages einzuleiten. (mho)