Bundesliga-Vereine: Schweres Foul-Spiel bei Webshops

Kein einziger Onlineshop der Fußball-Bundesliga-Clubs aus der 1. und 2. Liga erfüllt alle der neuen rechtlichen Anforderungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Rechtsstudie der Berliner Kanzlei Härting, die vor einem hohen Abmahnrisiko warnt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 34 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Alle 36 Vereine der 1. und 2. Fußball-Bundesliga verstoßen mit ihren E-Commerce-Aktivitäten gegen geltendes Recht. Dies hat eine juristische Analyse der Rechtsanwaltskanzlei Härting in Kooperation mit dem Sportbusiness-Magazin Sponsors ergeben, die heise online vorliegt. Die größten Probleme ergeben sich bei den untersuchten Web-Shops der Clubs demnach bei Widerrufsbelehrungen, der Textilienkennzeichnung und den Datenschutzerklärungen.

Die Online-Verkaufsangebote von Vereinen der 1. Liga weisen dabei insgesamt weniger Mängel auf als die der zweithöchsten Spielklasse. Als mögliche Folgen der Rechtsverstöße bei den Fan-Shops im Internet nennt die Untersuchung Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschützer, Beanstandungen durch Datenschutzbehörden nebst Bußgeldern und gegebenenfalls Verlängerungen der Widerrufsfrist, mit denen sich die Clubs ins eigene Fleisch schneiden würden. So könnten Anhänger einiger Vereine aufgrund unklarer Vorgaben ein Trikot momentan bestellen, nach dem letzten Spieltag der Saison 14/15 wieder zurückschicken und zurecht den Kaufpreis rückfordern.

Das "Regelungsgestrüpp" rund um den Online-Einkauf sei "viel zu kompliziert geworden", folgert Martin Schirmbacher, E-Commerce-Experte bei Härting, aus der Studie. Wenn selbst millionenschwere Sportvereine an dieser Front versagten, seien Verstöße bei kleineren Versandhändler noch weniger verwunderlich. "Die Clubs sollten sich aber nicht zu sicher fühlen", betonte Schirmbacher gegenüber heise online. "Ein beliebiger Sportartikel-Händler könnte jederzeit eine Abmahnung versenden."

Zweitligareif: Im Onlineshop des 1. FC Heidenheim fanden die Tester besonders viele Verstöße gegen das neue Verbraucherrecht.

(Bild: Quelle: Kanzlei Härting (www.haerting.de))

Angeschaut haben sich die Experten zehn rechtliche Stolperfallen bei Online-Läden, die von den Pflichtangaben im Impressum über Angaben zu Lieferterminen und Preisen inklusive Steuern und Versandkosten bis zum Newsletter-Marketing reichen. Die meisten "Beanstandungen" sammelte dabei der 1. FC Heidenheim vor dem FSV Frankfurt und dem VFR Aalen ein. Die wenigsten Strafpunkte erhielt der FC Augsburg vor Werder Bremen und dem Hamburger SV. Der sportliche Titelverteidiger FC Bayern München rangiert im oberen Mittelfeld, zusammen mit Bayer Leverkusen und Schalke 04.

In ihrer Analyse führt die Kanzlei aus, dass jede Firma mit angeschlossenem Web-Shop personenbezogene Daten erhebe und daher eine einschlägige Erklärung bereithalten müsse, in der die Nutzer vorab über Art, Umfang und Zwecke des Sammelns und Verwendens der Informationen im Detail aufzuklären seien. Diese Angaben seien vor allem bei Zweitliga-Clubs zum Teil unvollständig. Auch die Auffindbarkeit der Erläuterungen ließen oft zu wünschen übrig. Zudem müsse einem Privatkunden bei jeder Bestellung ein Widerrufsrecht eingeräumt werden, über das er vor Vertragsabschluss und anschließend noch einmal per Mail oder in gedruckter Form zu belehren sei.

Dabei übersehen einige Vereine der Studie zufolge wichtige Details. Die meisten hätten zwar aktuelle "Musterwiderrufsbelehrungen" integriert. Teils fänden sich aber kleinere Umsetzungsfehler. In Einzelfällen unterbleibe die entsprechende Käuferaufklärung sogar ganz. Das mit Inkrafttreten des neuen Verbraucherrechts im Juni zusätzlich erforderliche Widerrufsformular hält der Untersuchung nach "eine überwiegende Zahl" der Clubs nicht oder nur unvollständig bereit. Einige der Begutachteten fügten dem Musterblatt weitere Felder wie Kunden- oder Bestellnummern an, was ebenfalls rechtswidrig sei.

Nur sehr wenige der Überprüften belehrten ihre Kunden zudem über den Ausschluss des Rückgaberechts bei individuell bedruckten Trikots. Häufig machten die Vereine ferner falsche oder widersprüchliche Angaben zu Lieferterminen. Die meisten der Untersuchten verwiesen bei Trikots zwar pflichtgemäß auf die verwendeten Textilien. Vielfach seien diese Informationen aber unvollständig oder mangelhaft. So fehlten etwa der Gewichtsanteil der jeweiligen Faser. Zahlreiche Clubs übersähen zudem, dass etwa auch Schals, Mützen oder Socken kennzeichnungspflichtig seien.

Fast alle Vereine verwenden laut der Studie im Rahmen ihrer Webshops Elemente sozialer Medien wie Like- oder Share-Buttons von Facebook. Zu deren rechtskonformen Einsatz werde eine "2-Klick-Lösung" empfohlen, sodass ein Kontakt mit den Servern der sozialen Netzwerke erst nach einer zusätzlichen Aktion und nicht bereits beim Aufrufen der Webseite hergestellt werde. Über die Hälfte der Clubs machten davon aber keinen Gebrauch, was von Aufsichtsbehörden kritisch gesehen werden könne.

Hinweis in eigener Sache: In der aktuellen Ausgabe 19/14 bringt c't eine ausführliche Erläuterung, vor welchen juristischen Fallstricken des neuen Verbraucherrechts Shop-Anbieter und Verbraucher stehen und wie die korrekte Umsetzung der Regelungen gelingt. (hob)