Urteil: Als kostenlos beworbenes Flirtportal muss auch gratis sein

Eine Datingplattform darf nicht mit einer Gratis-Anmeldung werben und dann nur ein kostenpflichtiges Probeabo anbieten, entschied das Landgericht Köln.

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Ein Flirtportal im Internet darf nicht mit einer Gratis-Anmeldung werben und dann nur ein kostenpflichtiges Probeabo anbieten. Das hat das Landgericht Köln in einem Urteil (Az.: 33 O 245/13) entschieden. In dem Fall fehlte auf der Bestellseite des Portals außerdem die Angabe einer Kündigungsfrist für das Probeabo, und der hohe Preis der automatischen Aboverlängerung war auf der Seite versteckt und schwer zu lesen.

Die Unterlassungsklage hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Kölner Flirtcafe online GmbH eingereicht. Diese hatte behauptet, dass auf ihrer Website zwei verschiedene Leistungen angeboten würden. Nach der kostenlosen Basisanmeldung könne der Nutzer bereits ein Profil anlegen und andere anschauen. Der Kunde könne also erst einmal herausfinden, zu wem er Kontakt aufnehmen wolle. Auf die zwei verschiedenen Leistungen werde auch in den AGB hingewiesen.

Für das Gericht war es aber erheblicher, dass das Flirtcafe sein gesamtes Angebot als "kostenlos" beworben hatte. Schließlich sei die – für eine Datingplattform wesentliche Funktion der – Kontaktaufnahme zwischen den Kunden aber nur möglich, wenn ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von 78 Euro im Monat abgeschlossen wurde. Dabei könne sich das Flirtcafe nicht auf andere Datingplattformen berufen, die einen kostenlosen und kostenpflichtigen Bereich anbieten, denn es habe seine Unterscheidung nicht ausdrücklich und für einen Durchschnittverbraucher getroffen, sondern lediglich in den FAQ und in den AGB, schreibt das Gericht.

Und im Gegensatz zu Partnervermittlungen könne ein Nutzer auf Datingplattformen nicht unbedingt ein kostenpflichtiges Angebot erwarten, denn es gebe beispielsweise Soziale Netzwerke, in denen Kontaktaufnahme möglich ist, und die sich über Werbeeinnahmen finanzieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mit Material der dpa) / (anw)