Mitfahr-Apps: Uber bundesweit untersagt

Der Mitfahr-Dienst Uber bekommt in Deutschland kräftigen Gegenwind zu spüren. Das Landgericht Frankfurt bremst den Dienst nun mit einer Einstweiligen Verfügung bundesweit aus - zur Freude der Taxi-Unternehmer.

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Von
  • Jürgen Kuri
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Als Angreifer im Taxi-Markt kämpft Uber mit den alteingesessenen Anbietern, die ihre Position verteidigen wollen. Juristisch hat Uber nun eine empfindliche NIederlage erlitten.

Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber darf seine Leistungen in Deutschland vorerst bundesweit nicht mehr anbieten. Das Landgericht Frankfurt/Main hat in einem Eilverfahren eine Einstweilige Verfügung gegen Uber erlassen.

Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine App "Uber" und "UberPop" befördern, ordnete das Gericht an. Bei Zuwiderhandlung droht der Firma ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft gegen die Geschäftsführer.

Uber dürfe über seine Apps "keine Beförderungswünsche von Fahrgästen [...] an Fahrer/Fahrerinnen vermitteln, soweit diese mit der Durchführung der Beförderungswünsche entgeltliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen durchführen würden, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz zu sein, es sei denn das Gesamtentgelt für die Beförderungsfahrt übersteigt nicht die Betriebskosten der Fahrt", entschied das Gericht.

Die einstweilige Verfügung ist bereits am vergangenen Donnerstag ohne mündliche Anhörung von Uber ergangen. Das Unternehmen kann Widerspruch einlegen und Aufhebung des Beschlusses verlangen. Bis zum Start einer mündlichen Verhandlung ist in diesem Fall allerdings die Einstweilige Verfügung gültig. Als Klägerin ist die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen vor Gericht gezogen.

Uber, dessen sauberes Startup-Image in letzter Zeit ein paar Kratzer bekam und der nicht nur in Deutschland unter Druck geriet, ist inzwischen in über 200 Städten aktiv. Zuletzt war der Mitfahrdienst von Uber in einzelnen Städten in Deutschland, unter anderem in Berlin, verboten worden; in Hamburg war das Verbot allerdings aus rein formalen Gründen vorerst wieder aufgehoben worden. Gegen die Untersagungsverfügungen wollte das Unternehmen Widerspruch einlegen und bis zu einer Entscheidung den Betrieb weiterlaufen lassen.

In Deutschland ist vor allem der Dienst UberPOP umstritten, der Fahrgäste an Privatfahrer vermittelt. Das Taxigewerbe läuft Sturm gegen die neue Gelegenheitskonkurrenz, die keine Konzession und keinen Personenbeförderungsschein vorweisen muss. Aber auch bei der Vermittlung von Limousinen mit Chauffeuren (UberBLACK) macht sich das US-Unternehmen nicht nur Freunde.

Das Gericht in Frankfurt wirft in dem Beschluss der Uber B.V. in den Niederlanden "unlauteres Wettbewerbsverhalten" vor. Die einstweilige Verfügung sei auch durch die Wiederholungsgefahr begründet. Nach Abmahnung habe das Unternehmen bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben, stellte das Gericht fest.

Der Gesetzgeber lasse das Geschäftsmodell der Fahrgastbeförderung nur nach definierten Standards zu, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG. "Kein Fahrgast kann Fahrer, Unternehmen und Fahrzeug durchchecken." Das Taxigewerbe kritisiert an dem neuen Dienst, dass der Kunde bei einem Unfall nicht ausreichend geschützt sei, dass der Fahrer keine Gesundheitsprüfung absolvieren müsse und das Fahrzeug nicht gecheckt werde.

[Update 02.09.2014 08:53]:

"Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen", erklärte Uber gegenüber dpa zu der Entscheidung des Gerichts. "Wir sind der Auffassung, dass Wettbewerb für alle gut ist." Fortschritt und Innovation dürften nicht ausgebremst werden. "Es gibt einen Grund, warum Deutschland zu Ubers am schnellsten wachsenden Märkten zählt – Deutsche, und in diesem Fall die Frankfurter, lieben Ubers erstklassige Dienstleistungen." (mit Material von dpa) / (jk)