Pirate-Bay-Mitgründer Warg steht in Dänemark vor Gericht

Nach Verurteilungen und Haft in Schweden muss sich der Pirate-Bay-Mitgründer Gottfrid Svartholm Warg nun auch in Dänemark vor Gericht verantworten. Er und ein Mitanklagter sollen unter anderem das dänische Kriminalregister gehackt haben.

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Ein Mitgründer der Filesharing-Website Pirate Bay, Gottfrid Svartholm Warg, steht seit Dienstag in Dänemark vor Gericht. Der 29-Jährige soll ab dem Frühjahr 2012 im Auftrag eines mitangeklagten Dänen öffentliche Datenbanken gehackt und im großen Stil Datensätze daraus kopiert haben.

Erst in Schweden vor Gericht, jetzt in Dänemark: Gottfrid Svartholm Warg.

Laut Anklageschrift soll Svartholm Warg bis August 2012 Informationen aus den dänischen Kriminal-, Führerschein- und Personenregistern sowie dem Schengen-Informationssystem heruntergeladen haben. Medienberichte sprechen vom bisher größten Hackerangriff Dänemarks. Svartholm Warg alias "Anakata" drohen bis zu sechs Jahre Haft.

Wie die schwedische Nachrichtenseite The Local berichtet, plädierte Warg nach Verlesung der Anklagepunkte auf "Nicht schuldig“. Kurz nach Auftakt musste die Verhandlung auch schon wieder unterbrochen werden: So soll die Staatsanwaltschaft neue Unterlagen und einen USB-Stick mit einer 92-seitigen Präsentation vorgelegt haben, die dem Verteidiger Swargs zuvor nicht zugänglich gemacht wurden.

Warg war in Schweden bereits wegen Beihilfe zur Verletzung des Urheberrechts verurteilt worden. Im Sommer 2013 hatte ein ein schwedisches Bezirksgericht zudem entschieden, dass er wegen der Vorwürfe in Dänemark dorthin ausgeliefert werden solle. Ebenfalls wurde er im Juni in Schweden in einem weiteren Prozess zu zwei Jahren Haft verurteilt, das Strafmaß wurde dann aber im September von einem Berufungsgericht halbiert.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Warg zwischen 2010 und 2012 die Webseite der IT-Firma Logica gehackt habe. Der Vorwurf, dass er sich illegal Zugang zu einem Nordea-Bankkonto verschafft habe, wurde mangels Beweisen fallen gelassen. Warg hatte sich mit der Behauptung verteidigt, dass andere Personen seinen Rechner ferngesteuert haben sollen, um die Hackerangriffe durchzuführen. Es wird erwartet, dass seine Verteidigung in Dänemark ebenfalls auf dieser Argumentation fußt. (Mit Material der dpa) / (axk)