Weitere Schlappe für Intergraph
Die Vorwürfe des Workstation-Herstellers gegen Intel brechen vor Gericht wie ein Kartenhaus zusammen.
Nachdem es schon im Patentrechtstreit schlecht für Intergraph aussieht, musste der Workstation-Hersteller nun auch eine Schlappe im zweiten gegen Intel angestrengten Verfahren wegen Wettbewerbsverzerrung und Machtmissbrauchs einstecken. Der U.S.-Court for Appeals in Washington widerrief eine einstweilige Verfügung eines Bezirksgerichtes in Alabama vom April 1998, die dem Chip-Giganten Machtmissbrauch unterstellte und ihn verpflichtete, weiterhin alle Informationen und Prototypen neuer Prozessoren an Intergraph zu liefern.
Die Berufungsinstanz konnte in dem Verhalten von Intel keinen Verstoß gegen die Anti-Trust-Gesetze feststellen. Insbesondere habe Intel keinesfalls ein Monopol für Mikroprozessoren, so das Gericht. Mit dieser Entscheidung zur Aufhebung der vorläufigen Verfügung sind die meisten Anklagepunkte gegen Intel wie ein Kartenhaus zusammengebrochen. Übrig bleibt für das für Juni 2000 angesetzte Hauptverfahren im Wesentlichen nur noch der Vorwurf des Vertragsbruchs. (as)