Netzagentur will Terminierungsentgelte im Mobilfunk leicht senken

Die EU-Kommission fordert seit Jahren niedrigere Gebühren für Handys in Deutschland. Nun unternimmt die Bundesnetzagentur einen kleinen Schritt in diese Richtung. Nach einer Preissenkung Ende 2014 soll kommendes Jahr eine weitere folgen.

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  • dpa

Die Bundesnetzagentur möchte mit einer leichten Absenkung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk die Voraussetzungen für niedrigere Handy-Gebühren schaffen. Die Behörde veröffentlichte am Mittwoch einen Vorschlag, wonach die deutschen Mobilfunknetzbetreiber für die Zustellung von Anrufen in ihren Netzen künftig nur noch 1,72 Cent pro Minute statt bislang 1,79 Cent verlangen dürfen. Die Regelung soll vom 1. Dezember 2014 an gelten. In einem zweiten Schritt soll das Entgelt ein Jahr später weiter auf 1,66 Cent pro Minute abgesenkt werden.

"Der heute veröffentlichte Vorschlag ist das Ergebnis sehr intensiver Prüfungen und eines transparenten Beschlusskammerverfahrens während der vergangenen Wochen", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Entgelte spiegelten die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung eines Mobilfunk-Referenznetzbetreibers wieder.

Die Bundesnetzagentur muss bei der Festlegung der Entgelte zwischen verschiedenen Interessen abwägen. Zum einen dringt die EU-Kommission seit Jahren auf niedrigere Mobilfunkgebühren in Deutschland, da die Kunden in der Bundesrepublik im europäischen Vergleich zu stark zur Kasse gebeten würden. Auf der anderen Seite verlangen die Telekommunikationsfirmen angemessene Entgelte, um den kostspieligen Ausbau der Breitband-Netze finanzieren zu können.

Der Vorschlag der Bundesnetzagentur sichere den Unternehmen auch künftig genügend Spielraum, ihre Investitionen in den mobilen Breitbandausbau, insbesondere in die LTE-Netzinfrastruktur, weiter voranzutreiben, meinte Homann. Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen den Vorschlag der Bundesnetzagentur vortrage, könnten die Entgelte zum 1. Dezember 2014 endgültig in Kraft treten. Bei einem Widerspruch könnten die neuen Entgelte zunächst vorläufig genehmigt werden. (mho)