US-Regierung fordert weiter Zweiteilung Microsofts
Der ĂĽberarbeitete Strafantrag des US-Justizministerium im Kartellverfahren gegen Microsoft sieht weiterhin eine Zweiteilung des Konzerns vor.
Nach einem Bericht der Washington Post bleibt das US-Justizministerium im Kartellverfahren gegen Microsoft bei seiner Forderung nach einer Zweiteilung des Konzerns. In der Anhörung zum Strafmaß am Mittwoch hatte Richter Thomas Penfield Jackson den Sinn einer Zweiteilung bezweifelt und den Vorschlag der Software and Information Industry Association sowie mehrerer Ökonomen, Microsoft in mindestens drei Firmen zu spalten, gelobt. Er forderte die Kläger daraufhin auf, ihren Antrag zu überarbeiten.
Die neue Fassung des Justizministeriums sieht nach amerikanischen Berichten nun weiterhin eine Zweiteilung vor; Anwälte der US-Regierung betonten, sie hätten nicht vor, die Forderung nach einer Zerschlagung Microsofts in mehr als zwei Teile zu erheben. Aber der Richter könne das ja jederzeit aus eigener Machtvollkommenheit beschließen. Überarbeitet wurde der Antrag der Regierungsseite wohl nur in einzelnen Details, die Microsoft-Anteilseigner betreffen. Paul Allen, Mitbegründer von Microsoft und einer der größten Aktionäre des Konzerns, hatte in einem Brief an Richter Jackson Bedenken geäußert, dass die Beschränkung von Aktienbesitz für Microsoft-Manager, die der Antrag der Kläger vorsah, seine eigene Beteiligung an dem Redmonder Softwarehaus berühren könnte.
Microsoft hat nach der Einreichung des überarbeiteten Antrags der Kläger nun nach dem Beschluss von Richter Jackson 48 Stunden Zeit, eine Antwort zu formulieren. Die Microsoft-Anwälte gaben bereits am Mittwoch bekannt, dass sie Dienstag nächster Woche Stellung zum Antrag der Kläger beziehen würden. Gleichzeitig kritisierten sie den Richter scharf, weil er nach einer mündlichen Anhörung beider Seiten am vergangenen Mittwoch sämtliche Anträge auf Ladung von Sachverständigen über die Folgen einer Zerschlagung abgelehnt hat. Jackson strebt ein schnelles Ende dieser Prozessphase an und könnte seine wahrscheinlich auf die Aufteilung von Microsoft hinaus laufende Entscheidung bereits in der kommenden Woche verkünden. Da das Unternehmen Berufung angekündigt hat, bliebe dieses drastische Urteil aber zunächst folgenlos.
Amerikanische Juristen sind zwischenzeitlich unterschiedlicher Meinung, was sie vom Vorgehen Richter Jacksons halten sollen. Selbst wenn ein Aufteilungsbeschluss vor der nächsten Instanz keinen Bestand habe, könnte dies zur Folge haben, dass der Prozess an Jackson zurücküberwiesen werde – der Richter müsse dann zwar weitere Zeugen hören, bliebe aber Herr des Verfahrens, meinten einige Experten. "Entweder kommt er mit seinem Beschluss durch, oder er muss, im schlimmsten Fall, Microsoft neue Anhörungen zugestehen", meinte ein Jura-Professor laut der Washington Post. Andere Juristen sind allerdings der Ansicht, dass der Zeitdruck, unter den Jackson Microsoft setzt, angesichts der möglichen drakonischen Strafe dem Softwarekonzern die Chance gebe, nicht nur das Urteil, sondern das gesamte Verfahren anzufechten. Ein Jurist nannte den Beschluss über den weiteren Zeitplan schon den "ersten Fehler Jacksons in dem Verfahren". (jk)