Digitale Agenda mit Ordnungswidrigkeit

Auf der Website zur neuen Digitalen Agenda wurde heimlich ein Tracking-Dienst eingesetzt. Nach einem Hinweis von heise online hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung eilig einen Hinweis für die Site-Besucher platziert.

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Von
  • Marvin Oppong

Mit viel Tamtam präsentierte die Bundesregierung am 20. August die "Digitale Agenda 2014-2017". Die Bundesminister für digitale Infrastruktur, Wirtschaft und Inneres (Alexander Dobrindt, Sigmar Gabriel und Thomas de Maizière) kamen in die Bundespressekonferenz und stellten das neue Papier vor. Eines der Kernziele der Digitalen Agenda ist die "Verbesserung der Sicherheit und des Schutzes der IT-Systeme und Dienste, um Vertrauen und Sicherheit im Netz für Gesellschaft und Wirtschaft stärker zu gewährleisten". Doch was das Vertrauen im Netz betrifft, wirft ausgerechnet der Webauftritt der Agenda Fragen auf.

Auf digitale-agenda.de wurde ohne Hinweis der Tracking-Dienst Etracker eingesetzt. Nach dem Telemediengesetz (TMG) muss ein Website-Betreiber, der ein Tracking-Tool nutzt, seine Besucher darauf hinweisen, etwa in einer Datenschutzerklärung. Auf digitale-agenda.de fehlte ein solcher Hinweis. Damit verstieß die Site streng genommen gegen das TMG – die Betreiber begingen eine Ordnungswidrigkeit. Nachdem heise online Regierungssprecher Steffen Seibert hierüber informierte, wurde die Datenschutzerklärung eilig um den Hinweis ergänzt.

digitale-agenda.de wird vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesministerien für Wirtschaft, Inneres und digitale Infrastruktur betrieben. Für die Realisierung und den laufenden Betrieb ist die Init AG zuständig, die unter anderem die Verbraucherzentrale Bundesverband, die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik und die Polizei Rheinland-Pfalz zu ihren Kunden zählt.

In der aktuellen Version der Datenschutzerklärung weist digitale-agenda.de auf den Einsatz von Etracker hin und ermöglicht den Widerspruch.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff teilte auf Anfrage von heise online mit, dass Webseitenbesucher im Rahmen der Unterrichtungspflicht nach Paragraf 13 TMG auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen werden müssen. Der Hinweis auf den Einsatz eines Tracking-Tools sei ohnehin zwingend.

Als der Hinweis auf das Trackingtool nachgetragen war, teilte die Behörde mit, sie habe "die Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.digitale-agenda.de geprüft" und "keinen Datenschutzverstoß feststellen" können. Prüfungen und Bewertungen von früheren Fassungen von Webseiten nehme sie "grundsätzlich nicht vor". Im Falle der Bundesregierung scheinen Konsequenzen demnach nicht zu drohen.

Auch auf den Webseiten der Bundesministerien für digitale Infrastruktur, Gesundheit, Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Ernährung und Verteidigung werden Tracking-Tools eingesetzt. Diese Ministerien weisen allerdings seit langem in den Datenschutzhinweisen auf den Einsatz hin. (hob)