AOL und T-Online vertragen sich wieder
Keiner der Neukunden, die nach dem 23. März Mitglied bei T-Online wurden, kann noch auf eine Bevorzugung bei der Aktienzuteilung hoffen.
Keiner der Neukunden, die nach dem 23. März Mitglied bei T-Online wurden, kann noch auf eine Bevorzugung bei der Aktienzuteilung hoffen. Darauf einigte sich die Telekom-Tochter heute mit AOL. Für die Kunden, die vor dem 23. März schon Mitglied bei T-Online waren und die an der Befragung teilnahmen, darf die Telekom aber weiterhin eine bevorzugte Aktienzuteilung vorsehen. Der Konkurrent hatte per einstweiliger Verfügung erwirkt, dass T-Online wegen eventuellen Verstössen gegen das Wettbewerbsrecht die Mitgliederbefragung als Voraussetzung für die bevorzugte Zuteilung von Aktien aussetzen musste. Mit der heute erzielten Einigung gingen AOL und T-Online einer bevorstehenden mündlichen Verhandlung vor dem Düsseldorfer Landgericht aus dem Weg.
Die Befragungsaktion wird ab sofort auch nicht mehr beworben, bestätigte Telekom-Sprecher Stephan Broszio gegenüber c't. Eventuell erhalten alle nicht bevorzugten Neukunden eine Ersatzleistung. Darüber wird momentan bei T-Online diskutiert. Broszio verteidigte die umstrittene Anzeigenkampagne, mit der T-Online heute in Tageszeitungen seine Kunden dazu aufforderte, bei AOL anzurufen und zu fragen, warum sich AOL "querlegt". Broszio wörtlich: "Das war reiner Selbstschutz. Bei uns lief die Hotline heiss, weil die Kunden uns über die Motive unseres Konkurrenten befragen wollten." (hob)